Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB bestehen aus dem Allgemeinen Teil und den Besonderen Bedingungen für die einzelnen Dienste. Für Ihren Vertrag gelten der Allgemeine Teil und die Besonderen Bedingungen der Dienste, die Sie buchen. Die Nutzungsrichtlinie ist Anlage und Bestandteil dieser Bedingungen.
Gültig ab 01.11.2026Allgemeiner Teil
Allgemeiner Teil
Geltung: Alle Verträge mit PureHost | IT-Solutions über die Marken PureHost, send-mails.de, antispamproxy.cloud, PureHost Video und FinanzCenter Pro, mit Verbrauchern und Unternehmern.
Aufbau: Dieser Allgemeine Teil („AT“) gilt für alle Verträge. Für einzelne Dienste gelten zusätzlich Besondere Bedingungen („BB“), die Leistungsbeschreibungen und die Nutzungsrichtlinie. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung ergänzt den Vertrag, soweit PureHost personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet.
#§ 1 Geltungsbereich, Marken, Vertragspartner
(1) Ihr Vertragspartner ist Heinz-Wilhelm Jankord, Einzelunternehmer, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung PureHost | IT-Solutions, Münsterstraße 14, 48341 Altenberge, Deutschland, Telefon +49 2571 9920170, E-Mail info@pure-host.de, USt-IdNr. DE259181123 (im Folgenden „PureHost“).
(2) Die Marken sind keine eigenen Unternehmen. Gleich unter welcher Marke Sie bestellen, Ihr Vertragspartner ist immer PureHost.
(3) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen PureHost und Ihnen über Leistungen aller Marken. Für einzelne Dienste gelten zusätzlich die jeweiligen Besonderen Bedingungen und die Leistungsbeschreibung, die bei der Bestellung angezeigt werden. Die Nutzungsrichtlinie (Anlage) ist Bestandteil dieser Bedingungen und mit ihnen auf www.pure-host.de veröffentlicht.
(4) Widersprechen sich Regelungen, gilt diese Rangfolge: Individuelle Vereinbarungen mit Ihnen gehen allen anderen Regelungen vor. Danach folgen die Leistungsbeschreibung des bestellten Dienstes, die Besonderen Bedingungen des Dienstes und zuletzt dieser Allgemeine Teil gemeinsam mit der Nutzungsrichtlinie. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag geht der Vertrag zur Auftragsverarbeitung allen anderen Regelungen vor.
(5) Sind Sie Unternehmer, gelten Ihre eigenen Geschäftsbedingungen nicht, auch wenn PureHost ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis Ihrer Bedingungen erbringt.
(6) FinanzCenter Pro und die übrigen WHMCS-Module von PureHost bietet PureHost ausschließlich Unternehmern an. Waren wie Hardware verkauft PureHost ebenfalls nur an Unternehmer, nach individuellem Angebot, das auch Lieferung und Versandkosten regelt. Alle anderen Dienste stehen Verbrauchern und Unternehmern offen. Regeln, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind in diesen Bedingungen ausdrücklich gekennzeichnet.
(7) Diese Fassung gilt für Verträge, die ab dem 1. November 2026 geschlossen werden. Für ältere Verträge gilt sie, sobald Sie ihr auf ein Änderungsangebot nach § 14 Abs. 4 zugestimmt haben. Die für Ihren Vertrag geltende Fassung stellt PureHost Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.
#§ 2 Begriffe
(1) Kunde ist, wer mit PureHost einen Vertrag schließt. In diesen Bedingungen wird der Kunde mit „Sie“ angesprochen. Verbraucher und Unternehmer sind in den §§ 13 und 14 BGB bestimmt; juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen behandelt PureHost wie Unternehmer.
(2) Datenverarbeitungsdienst ist ein Dienst, der Ihnen über das Internet flexibel nutzbare Rechen-, Speicher- oder Softwareressourcen bereitstellt, insbesondere Webhosting, Server, Speicher, E-Mail-Postfächer sowie send-mails.de, antispamproxy.cloud und PureHost Video. Der Begriff entspricht Art. 2 Nr. 8 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act).
(3) Kundenportal ist das Kundenportal von PureHost unter https://www.support-pure-host.de. Für einzelne Dienste stellt PureHost zusätzlich eigene Verwaltungsoberflächen bereit, etwa für antispamproxy.cloud und PureHost Video. Diese gehören für den jeweiligen Dienst zum Kundenportal.
(4) Inhalte sind alle Daten, die Sie oder Ihre Nutzer in einen Dienst einbringen, dort erzeugen oder darüber übertragen, etwa Dateien, Websites, Datenbanken, E-Mails und Konfigurationen.
(5) Arbeitstage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Nordrhein-Westfalen.
#§ 3 Vertragsschluss, Kundenkonto, Testzugänge
(1) Die Darstellung der Dienste auf den Websites der Marken ist kein bindendes Angebot. Ihr verbindliches Angebot geben Sie ab, indem Sie die Bestellung im Kundenportal mit der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ abschließen. Die einzelnen Schritte der Bestellung und die Korrektur von Eingabefehlern erläutern die Verbraucherinformationen und die Bestellseiten.
(2) PureHost bestätigt den Eingang Ihrer Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt zustande, wenn PureHost Ihre Bestellung in Textform (§ 126b BGB, zum Beispiel per E-Mail oder Ticket) annimmt oder den Dienst bereitstellt, etwa durch Übermittlung der Zugangsdaten. PureHost entscheidet über die Annahme innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung. Danach sind Sie an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden.
(3) Gibt PureHost Ihnen ein individuelles Angebot, etwa per E-Mail, kommt der Vertrag mit Ihrer Annahme des Angebots in Textform zustande. Das Angebot nennt seine Bindungsfrist.
(4) Ein Kundenkonto dürfen nur volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen anlegen. Wer für ein Unternehmen handelt, muss zu dessen Vertretung berechtigt sein. Ihre Angaben müssen vollständig und richtig sein; bestellen Sie als Unternehmer, geben Sie Ihre Firma und, soweit vorhanden, Ihre USt-IdNr. an. Ändern sich Ihre Angaben, aktualisieren Sie sie unverzüglich im Kundenportal.
(5) Dienste, die nur Unternehmern angeboten werden (§ 1 Abs. 6), können Sie nur bestellen, wenn Sie bei der Bestellung bestätigen, dass Sie als Unternehmer handeln, und Ihre Firma angeben. PureHost kann vor der Annahme einen geeigneten Nachweis verlangen, etwa die USt-IdNr. oder einen Registerauszug.
(6) Für einzelne Dienste bietet PureHost kostenlose Testzugänge an. Dauer und Umfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Ein Testzugang endet mit Ablauf der angegebenen Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf, und geht nicht in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Er dient der Erprobung und nicht dem Produktivbetrieb; eine Verfügbarkeit wird nicht zugesagt, und die Regeln zum Anbieterwechsel in § 13 gelten nicht (Art. 31 Abs. 2 Data Act). PureHost kann einen Testzugang vorzeitig beenden, wenn er entgegen der Nutzungsrichtlinie verwendet wird. Inhalte eines Testzugangs löscht PureHost 14 Tage nach dessen Ende, sofern Sie nicht vorher einen kostenpflichtigen Vertrag für denselben Dienst schließen. Vor der Löschung können Sie Ihre Inhalte selbst exportieren.
#§ 4 Leistungen, Leistungsbeschreibungen, Leistungen Dritter
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung gilt, aus den Besonderen Bedingungen und gegebenenfalls aus dem individuellen Angebot.
(2) PureHost betreibt die Dienste grundsätzlich in Rechenzentren in der EU und darf zur Erbringung Dienstleister einsetzen. Diese Dienstleister und etwaige Bezüge zu Drittländern nennt die Liste der Unterauftragsverarbeiter im Vertrag zur Auftragsverarbeitung. PureHost bleibt Ihnen gegenüber für deren Leistungen verantwortlich.
(3) Bei einzelnen Diensten wirken Dritte mit, deren Bedingungen PureHost nicht bestimmen kann. Das betrifft insbesondere die Vergabestellen und Registrare bei Domains, die Zertifizierungsstellen bei Zertifikaten und die Hersteller bei Lizenzen fremder Software. Deren Bedingungen gelten ergänzend, wenn PureHost sie Ihnen vor der Bestellung mit einem Link zugänglich gemacht hat. Einzelheiten regeln die Besonderen Bedingungen des jeweiligen Dienstes.
(4) Leistungen, die nicht zum vereinbarten Umfang gehören, erbringt PureHost auf Ihren Wunsch gegen Entgelt nach Aufwand (§ 8 Abs. 7) oder nach gesonderter Vereinbarung. Fällt für eine von Ihnen angefragte Leistung ein Entgelt an, nennt PureHost es Ihnen vor Beginn der Arbeiten.
(5) Support erhalten Sie über Tickets im Kundenportal, per E-Mail und zu den Servicekernzeiten telefonisch. Die Servicekernzeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr. Reaktionszeiten gelten nur, wenn die Leistungsbeschreibung sie nennt.
(6) Ob und in welchem Umfang eine Datensicherung durch PureHost Teil Ihres Dienstes ist, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Bedingungen. Ist dort nichts geregelt, dient eine Sicherung nur dem Betrieb der Systeme von PureHost und ist keine zugesagte Leistung an Sie.
(7) Sie können innerhalb eines Dienstes jederzeit in einen größeren Tarif wechseln. Der neue Preis gilt ab dem Wechsel, bereits gezahlte Entgelte werden anteilig angerechnet. Den Wechsel in einen kleineren Tarif können Sie zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums verlangen, soweit Ihre Nutzung in den kleineren Tarif passt.
(8) Betreut PureHost einen Dienst eines Dritten, den Sie selbst bei diesem Dritten gebucht haben, etwa ein Microsoft-365-Konto oder eine Domain bei einem anderen Anbieter, bleiben Sie Vertragspartner des Dritten; er ist kein Unterauftragnehmer von PureHost, und seine Bedingungen und Preise gelten unverändert. PureHost handelt dort in Ihrem Auftrag und nutzt die Zugangsdaten und Rechte, die Sie einräumen, ausschließlich für die vereinbarte Betreuung. Für eigene Fehler bei der Betreuung haftet PureHost nach § 16.
#§ 5 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Eine bestimmte Verfügbarkeit sagt PureHost nur zu, wenn sie in der Leistungsbeschreibung des Dienstes angegeben ist. Die Leistungsbeschreibung nennt dann auch den Messpunkt und den Berechnungszeitraum. Im Übrigen erbringt PureHost die Dienste mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters nach dem Stand der Technik. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit ist technisch nicht erreichbar und wird nicht geschuldet.
(2) Bei der Berechnung einer zugesagten Verfügbarkeit bleiben nur diese Zeiten außer Betracht: Wartungen nach Absatz 3 bis zu einer Dauer von vier Stunden je Monat, Störungen in Netzen außerhalb des Netzübergangs des Rechenzentrums, Störungen, die Sie selbst zu vertreten haben, berechtigte Sperren nach § 7 oder § 9 sowie Ereignisse höherer Gewalt, auf die PureHost keinen Einfluss hat.
(3) Geplante Wartungsarbeiten kündigt PureHost mindestens fünf Arbeitstage vorher per E-Mail oder auf einer Statusseite an. Sie finden möglichst im Wartungsfenster täglich von 22 bis 6 Uhr statt. PureHost hält Unterbrechungen so kurz wie möglich. Bei Webspace und bei Full-Managed-Systemen gilt die Frist nicht für Wartungen, mit denen PureHost Sicherheitsupdates einspielt. Diese führt PureHost nach Möglichkeit im Wartungsfenster aus und teilt Ihnen Zeitpunkt und Dauer auf Ihr Verlangen mit.
(4) Ist eine Wartung zur Abwehr einer akuten Gefahr erforderlich, etwa zum Schließen einer Sicherheitslücke, darf PureHost sie ohne Ankündigung durchführen. PureHost informiert Sie in diesem Fall nachträglich über Anlass und Dauer, soweit Ihr Dienst betroffen war.
#§ 6 Allgemeine Pflichten des Kunden, Zugangsdaten, Sicherheit
(1) Sie halten Ihre Kontaktdaten im Kundenportal aktuell. Insbesondere muss die hinterlegte E-Mail-Adresse erreichbar sein, weil PureHost Ihnen darüber Rechnungen, Mitteilungen und Ankündigungen zusendet. Für Domains gelten zusätzlich die Pflichten zu den Inhaberdaten nach den Besonderen Bedingungen Domains.
(2) Sie halten Zugangsdaten geheim, verwenden sichere Passwörter und nutzen eine angebotene Zwei-Faktor-Anmeldung, soweit Ihnen das zumutbar ist. Haben Sie Anlass zu der Annahme, dass Unbefugte Ihre Zugangsdaten kennen, ändern Sie diese unverzüglich und informieren PureHost. Für die Nutzung Ihrer Zugangsdaten durch Dritte sind Sie verantwortlich, soweit Sie diese Nutzung zu vertreten haben.
(3) Software, die Sie selbst installieren oder betreiben, etwa Content-Management-Systeme, Erweiterungen, Skripte und Formulare, halten Sie auf aktuellem Stand und schützen sie gegen Missbrauch.
(4) Sie nutzen die Dienste nur im Rahmen der Ressourcen und Grenzen, die die Leistungsbeschreibung nennt. Was bei einer Überschreitung gilt, regeln die Besonderen Bedingungen.
(5) Sie sichern Inhalte, die für Sie wichtig sind, in angemessenen Abständen selbst und bewahren mindestens eine Kopie außerhalb der Systeme von PureHost auf. Das gilt besonders vor größeren Änderungen. Diese eigene Sicherung ist eine Obliegenheit, keine Vertragspflicht. Unterbleibt sie, kann das bei einem Datenverlust nach § 16 Abs. 6 berücksichtigt werden. Wie Sie sinnvoll sichern, hängt von Ihrem Dienst ab; auf Wunsch berät PureHost Sie dazu und gibt Ihnen Empfehlungen.
(6) Sie stellen sicher, dass Sie die Rechte an Ihren Inhalten haben und dass Ihre Inhalte und deren Nutzung nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen. Pflichten, die Sie als Betreiber einer Website oder eines Postfachs gegenüber Dritten treffen, etwa Impressum, Datenschutzhinweise oder Einwilligungen von Empfängern, erfüllen Sie selbst.
(7) Werden Sie wegen der Nutzung eines Dienstes von Dritten oder Behörden in Anspruch genommen, informieren Sie PureHost unverzüglich, soweit die Inanspruchnahme auch PureHost betreffen kann.
#§ 7 Inhalte, Meldungen und Maßnahmen
(1) Rechtswidrige Inhalte und die in der Nutzungsrichtlinie genannten Inhalte und Nutzungen sind in allen Diensten unzulässig, etwa Spam, Phishing, Schadsoftware, Angriffe auf Systeme Dritter und Urheberrechtsverletzungen. Die Nutzungsrichtlinie regelt die Einzelheiten. Sie ist Bestandteil dieser Bedingungen.
(2) PureHost überwacht Ihre Inhalte nicht allgemein. PureHost wird tätig, wenn ein Hinweis auf einen Verstoß vorliegt oder ein Verstoß bei der Leistungserbringung erkennbar wird.
(3) Jede Person kann Inhalte, die sie für rechtswidrig hält, über das Meldeformular auf www.pure-host.de oder an abuse@pure-host.de melden. PureHost bestätigt den Eingang, prüft die Meldung zeitnah, sorgfältig und objektiv und teilt der meldenden Person das Ergebnis mit.
(4) Bei einem Verstoß wählt PureHost die mildeste wirksame Maßnahme. In Betracht kommen nach Schwere des Verstoßes insbesondere die Sperre einzelner Inhalte, die Beschränkung einzelner Funktionen, etwa des E-Mail-Versands, die Sperre eines Dienstes und als letztes Mittel die Kündigung nach § 12. Vor einer Maßnahme hört PureHost Sie an. Ohne vorherige Anhörung handelt PureHost nur, wenn der Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist, eine erhebliche Gefahr für Personen, Dritte, die Systeme von PureHost oder andere Kunden besteht oder eine Rechtspflicht zum sofortigen Handeln besteht. Die Maßnahme beschränkt sich dann auf das zur Gefahrenabwehr Notwendige.
(5) Jede Maßnahme teilt PureHost Ihnen spätestens mit ihrem Wirksamwerden in Textform mit einer Begründung mit. Die Begründung nennt die Maßnahme, die Tatsachen, auf denen sie beruht, die verletzte Regel oder Rechtsvorschrift und Ihre Möglichkeiten, sich zu wehren. Sie können der Maßnahme widersprechen. Über den Widerspruch entscheidet ein Mensch. Erweist sich eine Maßnahme als unberechtigt, hebt PureHost sie unverzüglich auf. Der Rechtsweg bleibt Ihnen offen.
(6) Zur Erkennung von Schadsoftware, Spam und Angriffen setzt PureHost automatisierte Verfahren ein. Entscheidungen über die Sperre von Inhalten oder Diensten trifft ein Mensch. Ausgenommen sind automatische Schutzmaßnahmen, etwa bei Angriffen oder beim Überschreiten von Grenzwerten, die PureHost nachträglich prüft.
(7) Kosten einer Maßnahme tragen Sie nur, wenn Sie den Verstoß zu vertreten haben und die Kosten Ihnen vorher in Textform genannt wurden oder als Schaden nachgewiesen werden. Ihre Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Entgelte bleibt während einer berechtigten Maßnahme bestehen.
#§ 8 Preise, Abrechnung, Zahlung
(1) Es gelten die Preise, die bei Ihrer Bestellung angezeigt werden oder im individuellen Angebot stehen. Für Verbraucher sind alle Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise, die als Nettopreise ausgewiesen sind, etwa bei FinanzCenter Pro, verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Wiederkehrende Entgelte für Verträge zahlen Sie im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Entgelte für Domains berechnet PureHost in der Regel nach der Verlängerung für den neuen Registrierungszeitraum. Einmalige Entgelte stellt PureHost mit der Annahme der Bestellung oder nach dem individuellen Angebot in Rechnung. Nutzungsabhängige Entgelte rechnet PureHost nachträglich für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum ab, soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht. PureHost kann Entgelte in einer Rechnung zusammenfassen; jede Position nennt ihren Leistungszeitraum. Stellt PureHost Ihre Verträge auf einen gemeinsamen Abrechnungstermin um, berechnet PureHost den Zeitraum bis zum neuen Termin anteilig.
(3) Rechnungen sind zu dem Datum fällig, das in der Rechnung angegeben ist. Bei wiederkehrenden Entgelten ist das der Beginn des Abrechnungszeitraums. Bei einer Neubestellung kann PureHost die Bereitstellung von der Zahlung der ersten Rechnung abhängig machen, wenn dies bei der Bestellung angegeben ist. Domains registriert PureHost erst nach Zahlungseingang.
(4) Sie können mit den Zahlungsarten zahlen, die bei der Bestellung angeboten werden. Andere Zahlungsarten, etwa die SEPA-Lastschrift, sind nach Vereinbarung möglich. Für die Nutzung einer Zahlungsart berechnet PureHost kein Entgelt. Bei einer SEPA-Lastschrift kündigt PureHost den Einzug mindestens einen Bankarbeitstag (Montag bis Freitag außer an Bankfeiertagen) vor Fälligkeit an; PureHost darf früher ankündigen und später einziehen. Haben Sie eine Rücklastschrift zu vertreten, ersetzen Sie PureHost die dadurch tatsächlich entstandenen Bankkosten.
(5) PureHost stellt Rechnungen elektronisch per E-Mail und im Kundenportal bereit. Sind Sie Unternehmer, erhalten Sie eine elektronische Rechnung in einem strukturierten Format, soweit das Gesetz es verlangt. Eine Rechnung auf Papier sendet PureHost Ihnen auf Wunsch kostenlos zu.
(6) Guthaben in Ihrem Kundenkonto verrechnet PureHost mit fälligen Rechnungen. Bei Ende aller Verträge erstattet PureHost ein verbleibendes Guthaben auf Ihr Verlangen.
(7) Leistungen nach Aufwand, etwa Beratung, Pflege, Änderungen an Webdesign-Projekten, Unterstützung bei Datenschutzfragen und Arbeiten auf Ihren Wunsch außerhalb des vereinbarten Umfangs, berechnet PureHost, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, mit 2 Euro netto je Minute des tatsächlichen Aufwands. Das entspricht 120 Euro netto je Stunde. Je Auftrag berechnet PureHost mindestens 15 Minuten, darüber hinaus minutengenau; Wünsche, die Sie gesammelt in einer Nachricht mitteilen, gelten als ein Auftrag. Zu allen Beträgen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu; die Bruttopreise für Verbraucher nennt die Preisliste. Auf Ihr Verlangen schlüsselt PureHost den Aufwand nach Datum, Dauer und Tätigkeit auf.
(8) Muss PureHost für eine Leistung nach Aufwand zu Ihnen fahren, berechnet PureHost die Fahrzeit für Hin- und Rückfahrt mit 1 Euro netto je Minute (60 Euro netto je Stunde) ohne Mindestberechnung sowie Fahrkilometer mit 0,60 Euro netto je gefahrenem Kilometer. Zu allen Beträgen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu; die Bruttopreise für Verbraucher nennt die Preisliste. Berechnet wird höchstens die Strecke und Zeit zwischen dem Sitz von PureHost und dem Einsatzort. Einsätze vor Ort führt PureHost nur nach Absprache durch und nennt Ihnen vorab in Textform die Fahrtkosten und den Stundensatz für die Arbeit vor Ort. Lässt sich der Aufwand erst am Einsatzort einschätzen, stimmt PureHost das weitere Vorgehen mit Ihnen ab, bevor die Arbeit über das Besprochene hinausgeht. Ein Angebot kann statt der Fahrtkosten eine Pauschale vorsehen.
#§ 9 Zahlungsverzug und Sperre
(1) Sie geraten nach den gesetzlichen Vorschriften in Verzug, in der Regel durch eine Mahnung nach Fälligkeit. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung geraten Sie auch ohne Mahnung in Verzug; als Verbraucher nur, wenn die Rechnung Sie auf diese Folge besonders hinweist.
(2) Sind Sie Verbraucher, schulden Sie im Verzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Mahnungen per E-Mail sind für Sie kostenfrei. Versendet PureHost eine Mahnung nach Eintritt des Verzugs auf Ihren Wunsch per Post, kann PureHost dafür eine Pauschale von 1,00 € verlangen. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass PureHost kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
(3) Sind Sie Unternehmer, kann PureHost Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und die Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen.
(4) Sind Sie mit einem Betrag in Verzug, der mindestens dem Entgelt für zwei Monate des betroffenen Dienstes entspricht, kann PureHost diesen Dienst sperren. PureHost kündigt die Sperre vorher in Textform an, weist auf die Folgen hin und setzt Ihnen eine Frist zur Zahlung von mindestens zwei Wochen. Die Sperre beschränkt sich auf die Dienste, mit deren Entgelt Sie in Verzug sind.
(5) Haben Sie gegen eine Rechnung begründete Einwendungen in Textform erhoben, sperrt PureHost wegen des bestrittenen Betrags nicht, bis die Einwendungen geklärt sind.
(6) Während einer Sperre bleiben Ihre Inhalte erhalten. Die Pflicht zur Zahlung der Entgelte besteht fort. PureHost hebt die Sperre unverzüglich und ohne Gebühr auf, sobald der rückständige Betrag ausgeglichen ist.
#§ 10 Preisanpassung
(1) PureHost kann die Entgelte für Verträge mit wiederkehrender Leistung nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die Kosten für die Erbringung des betroffenen Dienstes seit Vertragsschluss oder seit der letzten Anpassung verändert haben. Maßgeblich sind ausschließlich die Kosten für Energie, Rechenzentrumsflächen und Netzanbindung, Hardware, Lizenzen Dritter sowie die Entgelte von Vergabestellen, Registraren und Zertifizierungsstellen.
(2) Eine Erhöhung darf den Anstieg dieser Kosten für den betroffenen Dienst nicht übersteigen. Steigt ein Kostenfaktor, sinkt aber ein anderer, verrechnet PureHost beides. Sinken die Kosten insgesamt, ist PureHost verpflichtet, die Entgelte nach denselben Maßstäben zu senken.
(3) Eine Anpassung wird frühestens zum Beginn des ersten Abrechnungszeitraums nach Ablauf der Erstlaufzeit wirksam, später jeweils zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums. Zwischen zwei Erhöhungen für denselben Vertrag liegen mindestens zwölf Monate.
(4) PureHost teilt Ihnen eine Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Die Mitteilung nennt den alten und den neuen Preis, den Zeitpunkt und die maßgeblichen Gründe. Bei einer Erhöhung können Sie den betroffenen Vertrag ohne Kosten zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Recht, die Frist und die Folgen weist PureHost in der Mitteilung hin.
(5) Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ändern sich die Bruttopreise zum Zeitpunkt der Änderung entsprechend.
#§ 11 Laufzeit und ordentliche Kündigung
(1) Verträge mit wiederkehrender Leistung beginnen mit der Bereitstellung des Dienstes. Sie laufen zunächst für den bei der Bestellung gewählten Abrechnungszeitraum oder für die in der Leistungsbeschreibung genannte längere Mindestlaufzeit (Erstlaufzeit). Bestellen Sie als Verbraucher, beträgt die Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre.
(2) Sind Sie Unternehmer, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit jeweils um den gewählten Abrechnungszeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Erstlaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Für Softwarelizenzen können die Besonderen Bedingungen andere Laufzeiten und Fristen vorsehen.
(3) Sind Sie Verbraucher, können Sie den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Erstlaufzeit kündigen. Kündigen Sie nicht, läuft der Vertrag danach auf unbestimmte Zeit weiter. Sie können ihn dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. PureHost rechnet weiter im gewählten Abrechnungszeitraum ab. Entgelte, die Sie für die Zeit nach dem Vertragsende bereits gezahlt haben, erstattet PureHost anteilig innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende. Ausgenommen sind Entgelte für Domains; sie werden für den laufenden Registrierungszeitraum nicht erstattet (Besondere Bedingungen Domains).
(4) PureHost kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Erstlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums kündigen. Verträge auf unbestimmte Zeit kann PureHost mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Unentgeltliche Dienste können beide Seiten mit einer Frist von einem Monat kündigen, soweit die Besonderen Bedingungen nichts anderes bestimmen.
(5) Sie können in Textform kündigen, zum Beispiel per E-Mail an info@pure-host.de, per Brief oder per Ticket im Kundenportal. Verträge, die Sie online geschlossen haben, können Sie außerdem über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ kündigen. Geben Sie keinen Zeitpunkt an, wirkt die Kündigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
(6) PureHost bestätigt den Eingang jeder Kündigung unverzüglich in Textform mit Datum und Uhrzeit des Eingangs und dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag nach Ihrer Erklärung enden soll. Weicht das tatsächliche Vertragsende davon ab, teilt PureHost es Ihnen nach Prüfung mit.
(7) Sie können einzelne Verträge getrennt kündigen. Die Kündigung eines Hosting- oder Serververtrags erfasst Domains, die Sie über PureHost registriert haben, nur, wenn Sie dies ausdrücklich erklären. Was mit Domains bei Vertragsende geschieht, regeln die Besonderen Bedingungen Domains.
#§ 12 Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Beide Seiten können einen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§ 314 BGB).
(2) Ein wichtiger Grund für PureHost liegt insbesondere vor, wenn
- Sie mit einem Betrag in Verzug sind, der mindestens dem Entgelt für zwei Monate entspricht, und Sie trotz Androhung der Kündigung in Textform mit einer Frist von mindestens zwei Wochen nicht gezahlt haben,
- Sie trotz Abmahnung erneut oder schwerwiegend gegen die Nutzungsrichtlinie verstoßen,
- von Ihrem Dienst eine erhebliche Gefahr für die Systeme von PureHost oder für Dritte ausgeht, die sich durch mildere Maßnahmen nach § 7 nicht abwenden lässt, oder
- Sie bei der Bestellung falsche Angaben zu Ihrer Identität gemacht haben.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform. Sie kann auf einzelne Dienste beschränkt werden.
(4) Endet ein Vertrag vorzeitig durch Kündigung aus wichtigem Grund, erstattet PureHost Entgelte, die Sie für die Zeit nach dem Vertragsende gezahlt haben, anteilig; Entgelte für Domains werden nicht erstattet. Hat PureHost aus einem Grund gekündigt, den Sie zu vertreten haben, kann PureHost mit einem Anspruch auf Ersatz des dadurch entstandenen Schadens aufrechnen.
#§ 13 Anbieterwechsel, Datenrückgabe und Löschung
(1) Die Absätze 2 bis 11 gelten für Datenverarbeitungsdienste (§ 2 Abs. 2) und setzen Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) um. Für Domains, Lizenzen für Software, die Sie selbst betreiben, und Werkleistungen gelten die Besonderen Bedingungen, für Testzugänge gilt § 3 Abs. 6.
(2) Sie können jederzeit in Textform verlangen, dass Sie zu einem anderen Anbieter wechseln, Ihre exportierbaren Daten in Ihre eigene Infrastruktur übertragen oder Ihre exportierbaren Daten löschen lassen (Wechselverlangen). Für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter nennen Sie die Angaben zu diesem Anbieter, die für die Übertragung erforderlich sind. Sie können das Wechselverlangen mit der Kündigung verbinden.
(3) Die Ankündigungsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Wechselverlangens, höchstens jedoch zwei Monate. Bis zum Ablauf der Ankündigungsfrist können Sie mitteilen, welche der Maßnahmen nach Absatz 2 Sie durchführen möchten, auch mehrere davon.
(4) Nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen. In dieser Zeit gilt der Vertrag unverändert weiter. PureHost
- unterstützt Sie und von Ihnen beauftragte Dritte in angemessenem Umfang beim Wechsel,
- erbringt den Dienst mit der gebotenen Sorgfalt weiter, damit Ihr Betrieb ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann,
- informiert Sie klar über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung, die auf PureHost zurückgehen, und
- sorgt während des Wechsels für ein hohes Maß an Sicherheit, insbesondere bei der Übertragung der Daten und während des Abrufzeitraums nach Absatz 9.
PureHost unterstützt außerdem Ihre Ausstiegsstrategie für den Dienst, insbesondere indem PureHost alle dafür einschlägigen Informationen bereitstellt.
(5) Ist ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, teilt PureHost Ihnen das innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zugang des Wechselverlangens in Textform mit, begründet die technische Undurchführbarkeit und nennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Auch während dieses Zeitraums führt PureHost den Dienst fort.
(6) Sie können den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den Sie für Ihre Zwecke für angemessen halten. Teilen Sie die Verlängerung vor Ablauf des Übergangszeitraums in Textform mit. Für die Verlängerung gelten die vereinbarten Entgelte des Dienstes weiter.
(7) Der Vertrag gilt als beendet, sobald der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist. Möchten Sie nicht wechseln, sondern nur Ihre Daten löschen lassen, endet der Vertrag mit Ablauf der Ankündigungsfrist. PureHost teilt Ihnen die Beendigung in Textform mit. Endet der Vertrag durch ein Wechselverlangen vor Ablauf einer vereinbarten Erstlaufzeit, bleiben die Entgelte bis zum Ende dieser Erstlaufzeit geschuldet, abzüglich der Aufwendungen, die PureHost dadurch erspart. PureHost weist auf diese Entgelte vor Vertragsschluss in der Leistungsbeschreibung hin.
(8) Exportierbar sind alle Inhalte und digitalen Vermögenswerte, die Sie in den Dienst eingebracht oder dort erzeugt haben, sowie die Daten Ihrer Konfiguration. Die Besonderen Bedingungen des jeweiligen Dienstes enthalten eine abschließende Liste der exportierbaren Datenkategorien und der Datenkategorien, die als interne Daten von PureHost ausgenommen sind, weil sonst Geschäftsgeheimnisse von PureHost verletzt würden. Solche Ausnahmen dürfen den Wechsel nicht behindern oder verzögern. PureHost stellt die Daten in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format bereit. Welche Verfahren, Formate und bekannten technischen Einschränkungen es für Wechsel und Übertragung gibt, beschreibt PureHost auf www.pure-host.de auf der Seite zum Anbieterwechsel.
(9) Nach Ende des Übergangszeitraums können Sie Ihre Daten noch mindestens 30 Kalendertage abrufen (Abrufzeitraum). Nach Ablauf des Abrufzeitraums oder eines mit Ihnen vereinbarten späteren Zeitpunkts löscht PureHost alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die Sie erzeugt haben oder die sich unmittelbar auf Sie beziehen, vollständig, sofern der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist oder Sie die Löschung verlangt haben. Kopien in Datensicherungen werden im Rahmen des regelmäßigen Sicherungszyklus überschrieben, spätestens 30 Tage nach der Löschung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von PureHost, etwa für Rechnungen, bleiben unberührt.
(10) Endet ein Vertrag ohne Wechselverlangen, etwa durch Ihre Kündigung, durch eine Kündigung von PureHost nach § 11 Abs. 4 oder aus wichtigem Grund nach § 12, können Sie Ihre Daten ebenfalls noch mindestens 30 Kalendertage nach Vertragsende abrufen. PureHost nennt Ihnen mit der Mitteilung des genauen Vertragsendes nach § 11 Abs. 6 das Datum, ab dem gelöscht wird, und erinnert Sie vor der Löschung per E-Mail. Sie können innerhalb dieser Zeit noch ein Wechselverlangen nach Absatz 2 stellen. PureHost stellt die Daten auch bereit, wenn noch Forderungen offen sind.
(11) Zur Unterstützung nach Absatz 4 Nr. 1 gehören insbesondere die Bereitstellung der exportierbaren Daten, die Beantwortung Ihrer Fragen zum Export und zu den Datenformaten per Ticket, die Herausgabe von Autorisierungscodes für Domains und die Abstimmung des Umstellungszeitpunkts, etwa für DNS-Einträge. Für den Wechsel, die Bereitstellung der Daten und diese Unterstützung berechnet PureHost kein Entgelt. Nicht dazu gehören die Einrichtung Ihrer Umgebung beim neuen Anbieter, Anpassungen an Ihren Anwendungen und die Fehlersuche auf dem Zielsystem. Solche Arbeiten erbringt PureHost nur auf gesonderten Auftrag nach Aufwand (§ 8 Abs. 7).
#§ 14 Änderungen der Leistungen und dieser Bedingungen
(1) PureHost darf einen Dienst ändern, wenn dafür ein triftiger Grund besteht, die Änderung für Sie zumutbar ist und Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Triftige Gründe sind insbesondere neue gesetzliche oder behördliche Vorgaben, die Abwehr von Sicherheitsrisiken, der Wegfall oder die Änderung von Leistungen Dritter, auf die PureHost keinen Einfluss hat, und die technische Weiterentwicklung des Dienstes. Änderungen, die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, etwa Sicherheitsaktualisierungen, bleiben unberührt.
(2) PureHost informiert Sie über Änderungen nach Absatz 1 klar und verständlich in Textform. Beeinträchtigt eine Änderung Ihren Zugriff auf den Dienst oder dessen Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, informiert PureHost Sie mindestens sechs Wochen vorher. Die Information nennt die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung und Ihre Rechte nach Absatz 3. Bei akuten Sicherheitsrisiken kann die Frist kürzer sein. PureHost nennt dann den Grund.
(3) Beeinträchtigt eine Änderung Ihren Zugriff oder die Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, können Sie den betroffenen Vertrag ohne Kosten beenden. Die Frist dafür beträgt 30 Tage ab Zugang der Information oder, wenn die Änderung später erfolgt, ab der Änderung. Das gilt nicht, wenn Sie den unveränderten Dienst ohne zusätzliche Kosten weiter nutzen können. Für Verbraucher bei Verträgen über digitale Produkte gilt ergänzend § 327r BGB.
(4) Änderungen der vereinbarten Hauptleistungen und der Entgelte werden nur wirksam, wenn Sie ausdrücklich zustimmen, soweit nicht § 10 eine Preisanpassung zulässt. PureHost unterbreitet Ihnen dazu ein Änderungsangebot in Textform. Stimmen Sie nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Das Recht beider Seiten zur ordentlichen Kündigung nach § 11 bleibt unberührt.
(5) Diese Bedingungen kann PureHost mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies wegen geänderter Gesetze, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist, um eine dadurch entstandene Regelungslücke zu schließen oder eine unwirksam gewordene Regelung zu ersetzen. Die Änderung darf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ihrem Nachteil verschieben und keine Hauptleistungen betreffen. PureHost teilt solche Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit und stellt die geänderten Regelungen der bisherigen Fassung gegenüber. Sie können den betroffenen Vertrag bis zum Inkrafttreten ohne Kosten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Auf dieses Recht weist PureHost in der Mitteilung hin. Alle anderen Änderungen dieser Bedingungen werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung nach Absatz 4 wirksam.
#§ 15 Mängelrechte
(1) Bei Mängeln der Dienste haben Sie die gesetzlichen Rechte, soweit diese Bedingungen nichts anderes bestimmen.
(2) Sind Sie Verbraucher, gelten die gesetzlichen Rechte ohne Einschränkung. Für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen, etwa Hosting, E-Mail, Versand- und Filterdienste und Software, gelten die §§ 327 bis 327u BGB.
(3) Sind Sie Unternehmer, verjähren Ansprüche wegen Mängeln in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, für Ansprüche bei Vorsatz oder Arglist und für Ansprüche aus einer Garantie. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Bitte melden Sie Mängel unverzüglich über ein Ticket im Kundenportal oder per E-Mail und beschreiben Sie die Auswirkungen so genau wie möglich.
#§ 16 Haftung
(1) PureHost haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dem PureHost bei Vertragsschluss rechnen musste. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
(3) Im Übrigen haftet PureHost für leichte Fahrlässigkeit nicht.
(4) Sind Sie Unternehmer, ist die Haftung nach Absatz 2 je Schadensfall auf 2.000.000 € und für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres auf 2.000.000 € begrenzt.
(5) Sind Sie Unternehmer, haftet PureHost nicht ohne Verschulden für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB).
(6) Ist die Datensicherung nach dem Vertrag Ihre Sache, haftet PureHost bei leichter Fahrlässigkeit für den Verlust von Daten nur in Höhe des Aufwands, der für die Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäßen Datensicherung erforderlich gewesen wäre. Hat PureHost die Datensicherung als Leistung übernommen, gilt diese Begrenzung nicht.
(7) Bei unentgeltlichen Diensten, etwa kostenlosen Accounts und Testzugängen, haftet PureHost nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des Absatzes 1.
(8) Die Haftungsregeln gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PureHost. Eine Änderung der Beweislast ist mit ihnen nicht verbunden.
#§ 17 Freistellung
(1) Nehmen Dritte oder Behörden PureHost wegen Ihrer Inhalte oder wegen Ihrer Nutzung eines Dienstes in Anspruch, stellen Sie PureHost von diesen Ansprüchen frei, soweit Sie die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten haben. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlichen Gebühren.
(2) PureHost informiert Sie unverzüglich über die Inanspruchnahme, gibt Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme und erkennt Ansprüche nicht ohne Abstimmung mit Ihnen an. Sie unterstützen PureHost bei der Abwehr mit den Informationen, die Ihnen zur Verfügung stehen.
#§ 18 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Vertraulichkeit, Fernmeldegeheimnis
(1) Wie PureHost personenbezogene Daten von Kunden und Interessenten verarbeitet, erläutern die Datenschutzhinweise für Kunden auf www.pure-host.de.
(2) Soweit PureHost personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, insbesondere Inhalte von Websites, Datenbanken, Postfächern und E-Mails, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er wird mit dem Vertrag über den Dienst vereinbart und ist im Kundenportal abrufbar. Die Liste der Unterauftragsverarbeiter ist Teil dieses Vertrags.
(3) PureHost greift auf Ihre Inhalte nur zu, soweit dies erforderlich ist, um den Dienst zu erbringen, Störungen zu beseitigen, Ihren Auftrag oder Ihre Weisung auszuführen, Gefahren für die Systeme oder für Dritte abzuwehren oder eine gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Zugriffe beschränkt PureHost auf das notwendige Maß.
(4) Für E-Mail-Dienste und Versanddienste wahrt PureHost das Fernmeldegeheimnis (§ 3 TDDDG). PureHost nimmt vom Inhalt und von den näheren Umständen Ihrer Kommunikation nur Kenntnis, soweit dies für die Erbringung des Dienstes einschließlich des Schutzes vor Schadsoftware, Spam und Missbrauch erforderlich ist.
(5) PureHost setzt KI-gestützte Werkzeuge ein. Die eingesetzten Anbieter nennt PureHost in der Anlage 3 zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung und in der Datenschutzerklärung. Dabei gelten die Absätze 2 bis 4 und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Entscheidungen, die Sie betreffen, etwa über Sperren oder Kündigungen, trifft ein Mensch.
(6) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder die eine Seite aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht offenlegen muss.
#§ 19 Nutzungsrechte an Software und Dokumentation
(1) An Software, die PureHost Ihnen im Rahmen eines Dienstes zur Verfügung stellt, etwa Plugins, Skripte und Verwaltungsoberflächen, und an der zugehörigen Dokumentation erhalten Sie ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, sie für die Dauer des Vertrags zum vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen.
(2) Für Bestandteile, die unter einer Open-Source-Lizenz stehen, gehen die Bedingungen dieser Lizenz vor. PureHost weist auf solche Bestandteile in der Dokumentation hin.
(3) An Ihren Inhalten erwirbt PureHost keine Rechte. Sie räumen PureHost nur die Rechte ein, die für die Erbringung des Dienstes erforderlich sind, insbesondere das Recht, Ihre Inhalte zu speichern, für Datensicherungen zu vervielfältigen und über das Internet zu übermitteln.
#§ 20 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
(1) Sie können nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln oder wegen der Kosten einer Mängelbeseitigung, können Sie stets aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
(3) Sind Sie Unternehmer, können Sie Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von PureHost auf Dritte übertragen. PureHost erteilt die Zustimmung, wenn kein berechtigtes Interesse entgegensteht.
(4) PureHost kann den Vertrag als Ganzes auf einen Nachfolger übertragen, der das Geschäft von PureHost ganz oder teilweise fortführt. PureHost teilt Ihnen die Übertragung mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit und nennt den Nachfolger. Sie können den Vertrag bis zum Zeitpunkt der Übertragung ohne Kosten kündigen. Darauf weist PureHost in der Mitteilung hin.
#§ 21 Textform, Vertragssprache, Vertragstext
(1) Wo diese Bedingungen eine Form verlangen, genügt Textform. Eine strengere Form verlangt PureHost nicht.
(2) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information.
(3) PureHost speichert den Vertragstext. Sie erhalten Ihre Bestelldaten, diese Bedingungen, die Besonderen Bedingungen des Dienstes und als Verbraucher die Verbraucherinformationen und die Widerrufsbelehrung mit der Vertragsbestätigung per E-Mail; Ihre Verträge und Rechnungen sehen Sie jederzeit im Kundenportal.
#§ 22 Streitbeilegung, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit Ihnen dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz von PureHost. PureHost kann Sie auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) PureHost ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der betroffenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
↑ Nach obenBesondere Bedingungen
Besondere Bedingungen Webhosting und E-Mail
Geltung: Webhosting-Pakete (z. B. PH-Small, PH-Medium, PH-Large, Webspace XSmall bis XLarge), WordPress-Hosting (z. B. Startup, Enthusiast, Professional, Domination), Reseller-Webspace (z. B. Reseller-Small), kostenlose Accounts (Free, Sponsored WebAccount) sowie E-Mail-Postfächer, die zu diesen Paketen gehören oder einzeln gebucht werden.
Verhältnis zum Allgemeinen Teil: Diese Besonderen Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PureHost (Allgemeiner Teil, „AT“). Bei Widerspruch gehen diese Besonderen Bedingungen dem AT vor, Individualabreden gehen beiden vor (§ 1 AT). „Sie“ bezeichnet den Kunden im Sinne von § 2 AT. Was hier nicht geregelt ist, etwa Haftung, Zahlung, Laufzeit, Kündigung und Gerichtsstand, richtet sich allein nach dem AT. Ergänzend gilt die Nutzungsrichtlinie (Anlage).
#§ 1 Leistungen
(1) PureHost stellt Ihnen Speicherplatz und Rechenleistung auf Servern in Rechenzentren in der EU bereit, damit Sie Websites, Anwendungen, Datenbanken und E-Mail-Postfächer betreiben können. Die Verwaltung erfolgt über eine Verwaltungsoberfläche und das Kundenportal.
(2) Umfang und Grenzen des jeweiligen Pakets ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die bei der Bestellung angezeigt wird. Dazu gehören insbesondere Speicherplatz, Zahl der Domains, Datenbanken und Postfächer, verfügbare PHP-Versionen, Ressourcengrenzen nach § 3 und Versandgrenzen für E-Mail nach § 7.
(3) Bei WordPress-Hosting stellt PureHost zusätzlich eine für WordPress vorbereitete Umgebung bereit, einschließlich eines Werkzeugs, mit dem Sie automatische Aktualisierungen von WordPress-Kern, Themes und Plugins ein- und ausschalten können. Die Aktualisierungen selbst sind Ihre Sache (§ 4). PureHost übernimmt sie nur, wenn Sie den Update-Service oder einen Wartungsvertrag gebucht haben (Besondere Bedingungen Managed Services).
(4) Verfügbarkeit und Wartung richten sich nach § 5 AT und der Leistungsbeschreibung.
#§ 2 Nutzung für Dritte, Agenturbetrieb und Reseller-Webspace
(1) Sie dürfen in Ihrem Paket auch Websites und Postfächer für Dritte betreiben, die Sie selbst betreuen, etwa als Agentur, Webdesigner oder innerhalb einer Unternehmensgruppe (Agenturbetrieb). Sie bleiben dabei unser alleiniger Vertragspartner und tragen gegenüber PureHost die Verantwortung für alle Inhalte und Nutzungen in Ihrem Paket. Domaininhaber und Kunde müssen nicht identisch sein.
(2) Hosting-Leistungen als eigenes Produkt an Dritte weitergeben, insbesondere mit eigenen Zugängen der Dritten zur Verwaltungsoberfläche, dürfen Sie nur mit einem Reseller-Paket.
(3) Als Reseller schließen Sie mit Ihren Endkunden eigene Verträge in eigenem Namen. Zwischen Ihren Endkunden und PureHost entsteht kein Vertragsverhältnis. Sie sind verpflichtet,
- mit Ihren Endkunden Regeln zu vereinbaren, die mindestens den Pflichten aus diesen Bedingungen und der Nutzungsrichtlinie entsprechen,
- für Ihre Endkunden erste Ansprechstelle für Support, Rechnungen und Meldungen zu sein,
- Meldungen und Aufforderungen von PureHost zu Inhalten Ihrer Endkunden unverzüglich zu bearbeiten oder weiterzuleiten,
- mit Ihren Endkunden, soweit erforderlich, eigene Verträge zur Auftragsverarbeitung zu schließen. PureHost ist insoweit Ihr Unterauftragsverarbeiter nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
(4) Für Inhalte und Handlungen Ihrer Endkunden stehen Sie gegenüber PureHost ein wie für eigene. PureHost darf Maßnahmen nach § 6 und nach der Nutzungsrichtlinie auch unmittelbar gegenüber dem betroffenen Endkunden-Konto treffen. PureHost informiert in diesem Fall Sie. Den Endkunden informiert PureHost direkt, wenn das Gesetz es verlangt oder Sie nicht erreichbar sind.
#§ 3 Ressourcen und faire Nutzung
(1) Ihr Paket teilt sich Server mit anderen Kunden. Damit alle Kunden zuverlässig arbeiten können, gelten die in der Leistungsbeschreibung genannten Grenzen für Rechenzeit (CPU), Arbeitsspeicher, gleichzeitige Prozesse, Datenbankverbindungen, Ein- und Ausgabeleistung sowie E-Mail-Versand. Übliche Anwendungen wie Online-Shops, Foren, Kommentarfunktionen oder Buchungssysteme sind ohne gesonderte Genehmigung erlaubt.
(2) Wird ein Paket als „unbegrenzt“ oder „Unlimited“ bezeichnet, bezieht sich das nur auf die ausdrücklich so genannten Merkmale, etwa Speicherplatz oder Datenübertragung. Auch dann ist die Nutzung auf den Betrieb von Websites und E-Mail im üblichen Umfang ausgerichtet. Nicht umfasst sind insbesondere die Nutzung als reiner Datei- oder Sicherungsspeicher, als Download-Spiegel für große Dateien oder als Quelle für Massenversand. Als „unbegrenzt“ bezeichneter Speicherplatz umfasst höchstens 1 TB, als „unbegrenzt“ bezeichnete Datenübertragung höchstens 10 TB je Monat.
(3) Erreicht Ihr Paket die Grenzen dauerhaft, informiert PureHost Sie in Textform und schlägt Ihnen ein passendes Paket oder eine Optimierung vor. Ein Wechsel in ein größeres Paket erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung.
(4) Kurzfristige Überschreitungen fängt das System durch technische Begrenzung ab, etwa durch Verlangsamung einzelner Prozesse. Das ist keine Sperre und kein Mangel, solange die vereinbarten Grenzen zur Verfügung stehen.
#§ 4 Ihre Pflichten bei Skripten und Anwendungen
(1) Für Content-Management-Systeme, Shops, Themes, Plugins und eigene Skripte, die Sie selbst installieren oder installieren lassen (Kundensoftware), gilt § 6 Abs. 3 AT. Das gilt auch, wenn Sie dafür einen Installationsassistenten von PureHost nutzen.
(2) Ergänzend setzen Sie nur Kundensoftware ein, die vom Hersteller noch mit Sicherheitsaktualisierungen versorgt wird. Software, die der Hersteller nicht mehr pflegt, ersetzen Sie in angemessener Zeit.
(3) Formulare schützen Sie insbesondere gegen das Einschleusen von Kopfzeilen (E-Mail-Injection) und gegen automatisierte Eingaben.
(4) Sie gestalten Ihre Anwendungen so, dass sie den Server nicht übermäßig belasten, etwa durch Zwischenspeicherung (Caching) und durch zeitgesteuerte Aufgaben in angemessenen Abständen.
#§ 5 Aktualisierungen durch PureHost
(1) PureHost hält das Betriebssystem, den Webserver, die Datenbankserver, die Mailserver und die Verwaltungssoftware auf einem sicheren, gepflegten Stand.
(2) PHP-Versionen und andere Laufzeitumgebungen, für die der Hersteller keine Sicherheitsaktualisierungen mehr liefert, kann PureHost abschalten. PureHost kündigt das mindestens drei Monate vorher in Textform an und nennt die Ersatzversion. Bei akuten Sicherheitslücken ist eine kürzere Frist zulässig, PureHost teilt dann den Grund mit. Für Verbraucher gelten zusätzlich die Regeln über Änderungen digitaler Produkte (§ 14 AT).
(3) Aktualisierungen von Kundensoftware übernimmt PureHost im Rahmen des Update-Service oder eines Wartungsvertrags (Besondere Bedingungen Managed Services). Ohne einen solchen Vertrag aktualisiert PureHost Kundensoftware auf Ihren Auftrag nach Aufwand (§ 8 Abs. 7 AT).
#§ 6 Gestufte Maßnahmen bei Gefahr für Systeme
(1) Gefährdet Ihr Paket die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Server, anderer Kunden oder Dritter, geht PureHost gestuft vor. Typische Fälle sind eine kompromittierte Anwendung, Schadsoftware, Versand unerwünschter E-Mails, Angriffe auf andere Systeme oder eine Last, die andere Kunden erheblich beeinträchtigt.
(2) PureHost informiert Sie zunächst in Textform über das Problem und setzt Ihnen eine angemessene Frist zur Abhilfe, soweit das ohne Gefahr möglich ist.
(3) Besteht eine akute Gefahr, die ein Abwarten nicht erlaubt, kann PureHost sofort handeln. Die Maßnahme beschränkt sich auf das betroffene Element, soweit das technisch möglich ist. Beispiele sind das Deaktivieren eines einzelnen Skripts, das Verschieben einer infizierten Datei in eine Quarantäne, das Begrenzen des E-Mail-Versands eines Postfachs oder das vorübergehende Sperren einer einzelnen Website. Eine Sperre des ganzen Pakets kommt nur in Betracht, wenn mildere Mittel nicht ausreichen.
(4) Für Mitteilung, Begründung und Widerspruch gilt § 7 Abs. 5 AT. PureHost hebt die Maßnahme auf, sobald der Grund entfallen ist.
(5) Die Bereinigung einer kompromittierten Anwendung ist Ihre Aufgabe. PureHost unterstützt Sie auf Wunsch gegen Vergütung nach Aufwand (§ 8 Abs. 7 AT). Für Kosten der Maßnahme selbst gilt § 7 Abs. 7 AT.
(6) Maßnahmen wegen rechtswidriger Inhalte oder wegen Verstößen gegen die Nutzungsrichtlinie richten sich nach § 7 AT und der Nutzungsrichtlinie.
#§ 7 E-Mail
(1) Zum Paket gehörende oder einzeln gebuchte Postfächer stehen Ihnen mit dem in der Leistungsbeschreibung genannten Speicherplatz zur Verfügung. Abruf und Versand erfolgen über verschlüsselte Verbindungen nach den gängigen Protokollen (IMAP, POP3, SMTP) und über Webmail.
(2) Der Versand ist begrenzt auf 1.000 E-Mails je Postfach, 2.000 je Domain und 10.000 je Paket innerhalb einer Stunde, soweit die Leistungsbeschreibung keine anderen Mengen nennt. Für Transaktions-E-Mails in größerem Umfang bietet PureHost einen eigenen Dienst an.
(3) Sie dürfen über die Postfächer keine Werbung ohne wirksame Einwilligung der Empfänger versenden und keine anderen Nachrichten, die gegen § 7 UWG oder die Nutzungsrichtlinie verstoßen. Absenderangaben dürfen nicht verschleiert oder gefälscht werden.
(4) Eingehende E-Mails prüft PureHost automatisiert auf Schadsoftware und unerwünschte Werbung. Erkannte Nachrichten werden je nach Einstellung bei der Annahme abgelehnt, sodass der Absender eine Fehlermeldung erhält, oder markiert und in einen Spam-Ordner einsortiert. PureHost löscht eingehende Nachrichten nicht unbemerkt, es sei denn, Sie stellen das Löschen erkannter Nachrichten für Ihr Postfach selbst ein. Die Einstellungen können Sie, soweit das Paket es vorsieht, selbst anpassen.
(5) Für Postfächer gilt das Fernmeldegeheimnis nach § 18 Abs. 4 AT. Absatz 4 beschreibt die automatisierte Filterung im Sinne dieser Vorschrift.
(6) Postfächer dienen der Kommunikation. Sie sind keine revisionssichere Archivierung im Sinne steuer- oder handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Diese Pflichten erfüllen Sie selbst.
#§ 8 Datensicherung
(1) PureHost sichert die Daten der Webhosting-Pakete zusätzlich auf getrennten Sicherungssystemen in Rechenzentren in der EU (§ 4 Abs. 6 AT). Die Sicherung ist Teil Ihres Dienstes. Gesichert werden Dateien, Datenbanken, Postfächer und die Konfiguration Ihres Pakets, mindestens einmal täglich, mit einer Aufbewahrung von mindestens 30 Tagen.
(2) Eine Wiederherstellung aus der Sicherung nimmt PureHost auf Ihre Anfrage vor. Sie ist kostenlos, wenn PureHost den Datenverlust zu vertreten hat oder Ihr Paket als Full-Managed-Leistung gebucht ist; sonst berechnet PureHost sie nach Aufwand (§ 8 Abs. 7 AT).
(3) Die Sicherung durch PureHost ersetzt Ihre eigene Sicherung nach § 6 Abs. 5 AT nicht, weil sie nur die Stände einer begrenzten Zeit vorhält.
#§ 9 Kostenlose Accounts
(1) Kostenlose Accounts (Free Account, Sponsored WebAccount) vergibt PureHost ohne Rechtsanspruch und ohne Gegenleistung, etwa für gemeinnützige Zwecke oder als Zusatz zu anderen Verträgen.
(2) Für kostenlose Accounts gelten diese Bedingungen und der AT entsprechend, soweit sie nicht an ein Entgelt anknüpfen.
(3) Für die Kündigung gilt § 11 Abs. 4 AT. Ihr Recht auf Datenexport nach § 10 und § 13 AT bleibt unberührt. Die Haftung richtet sich nach § 16 Abs. 7 AT.
#§ 10 Exportierbare Daten bei Anbieterwechsel und Vertragsende
(1) Für Anbieterwechsel, Datenrückgabe und Löschung gilt § 13 AT. Dieser Paragraph legt fest, welche Daten bei diesen Diensten exportiert werden können.
(2) Exportierbar sind abschließend die folgenden Kategorien.
- alle Dateien im Webspace einschließlich Verzeichnisstruktur,
- alle Datenbanken als vollständige Sicherungsdatei (SQL-Format),
- alle E-Mail-Postfächer mit Ordnern und Nachrichten sowie Weiterleitungen, Aliasadressen, Abwesenheitsnachrichten und serverseitige Filterregeln, soweit Sie sie angelegt haben,
- die DNS-Zonen der von PureHost verwalteten Domains als Zonendatei,
- Konfigurationsdaten Ihrer Umgebung, nämlich Domains und Subdomains, Weiterleitungen, PHP-Einstellungen, zeitgesteuerte Aufgaben (Cronjobs), Benutzerkonten für FTP und Datenbanken ohne Kennwörter sowie Zertifikate mit den zugehörigen privaten Schlüsseln,
- Zugriffs- und Fehlerprotokolle Ihrer Websites, soweit sie zum Zeitpunkt des Exports noch vorhanden sind.
(3) Den Export stellt PureHost in gängigen, maschinenlesbaren Formaten bereit. Dateien und Postfächer können Sie zusätzlich jederzeit selbst über FTP, SFTP und IMAP abrufen.
(4) Nicht exportiert werden Daten, die die interne Funktionsweise von PureHost betreffen und Geschäftsgeheimnisse enthalten, nämlich serverweite Konfigurationen, Sicherheits- und Filterregeln, Überwachungsdaten der Infrastruktur und die Sicherungen von PureHost als solche. Der Wechsel wird dadurch nicht behindert, weil alle Daten nach Absatz 2 unabhängig davon bereitstehen.
(5) Für Reseller umfasst der Export auch die Daten aller Endkunden-Konten in Ihrem Reseller-Paket.
↑ Nach obenBesondere Bedingungen
Besondere Bedingungen Server, Speicher und Anwendungen
Geltung: Managed Server, CustomServer, HA-Cloudserver (z. B. PH50, PH500), Full-Managed-VServer, Cloudserver, FTP-Speicher und Offsite-Speicher (z. B. PH-FTP-Tarife, Offsite Backup), Nextcloud und Paperless-Archiv.
Verhältnis zum Allgemeinen Teil: Diese Besonderen Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PureHost (Allgemeiner Teil, „AT“). Bei Widerspruch gehen sie dem AT vor, Individualabreden gehen beiden vor (§ 1 AT). „Sie“ bezeichnet den Kunden im Sinne von § 2 AT. Haftung, Zahlung, Laufzeit, Kündigung und Gerichtsstand richten sich allein nach dem AT. Ergänzend gilt die Nutzungsrichtlinie (Anlage). Laufen auf einem Server Webhosting-Pakete oder Postfächer, gelten für diese zusätzlich die Besonderen Bedingungen Webhosting und E-Mail. Stunden- und Zusatzleistungen regeln die Besonderen Bedingungen Managed Services.
#§ 1 Leistungen
(1) PureHost stellt Ihnen dedizierte oder virtuelle Server, Speicherplatz oder fertig betriebene Anwendungen in Rechenzentren in der EU bereit. Ausstattung, Leistungsdaten, Betriebssystem, Netzanbindung, Datenübertragung, Verfügbarkeit und Umfang der Betreuung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Angebot.
(2) Bei HA-Cloudservern läuft der Server in einem Verbund mehrerer Systeme. Fällt ein System aus, startet der Server automatisch auf einem anderen System neu. Das verkürzt Ausfälle, schließt aber kurze Unterbrechungen beim Neustart nicht aus. Zugesagte Verfügbarkeitswerte nennt die Leistungsbeschreibung (§ 5 AT).
(3) Ein CustomServer wird nach Ihren Vorgaben individuell zusammengestellt. Maßgeblich ist das Angebot.
#§ 2 Betreuungsmodelle (managed und unmanaged)
(1) Jeder Server ist einem der beiden Betreuungsmodelle zugeordnet. Managed Server, CustomServer, HA-Cloudserver und Full-Managed-VServer sind managed, Cloudserver sind unmanaged. Weicht ein Angebot davon ab, gilt das Angebot.
(2) Managed. PureHost betreibt den Server für Sie. PureHost verwaltet das Betriebssystem und die vereinbarten Serverdienste, spielt Sicherheitsaktualisierungen ein, überwacht den Server und behebt Störungen an den von PureHost verwalteten Komponenten. Den Administratorzugang (root) behält PureHost. Sie erhalten die Zugänge, die Sie für Ihre Anwendungen brauchen, etwa zur Verwaltungsoberfläche, zu SFTP, Datenbanken oder einer eingeschränkten Shell.
(3) Erhalten Sie bei einem Managed Server auf Ihren Wunsch dennoch Administratorzugang, tragen Sie die Verantwortung für Änderungen, die Sie selbst vornehmen. PureHost darf solche Änderungen zurücknehmen, wenn sie die Sicherheit oder die Betreuung gefährden, und informiert Sie darüber. Für Störungen, die auf Ihre Änderungen zurückgehen, kann PureHost den Aufwand zur Behebung nach § 8 Abs. 7 AT berechnen.
(4) Unmanaged. Sie erhalten den Administratorzugang und verwalten den Server selbst. Installation, Konfiguration, Aktualisierungen, Absicherung, Datensicherung und Überwachung sind Ihre Aufgabe. PureHost stellt die Hardware oder virtuelle Maschine, die Netzanbindung und eine Möglichkeit zur Neuinstallation und zum Fernzugriff bereit. Auf das Betriebssystem greift PureHost nur auf Ihre Anforderung oder nach § 6 zu.
(5) Die Grenze der Betreuung bei Managed Servern liegt bei Ihren eigenen Anwendungen und Inhalten. Für Content-Management-Systeme, Shops, Plugins und eigene Programme gelten die Pflichten aus § 4 der Besonderen Bedingungen Webhosting und E-Mail entsprechend, soweit nichts anderes vereinbart ist.
#§ 3 Leistungsumfang der Betreuung (managed)
(1) Zur Betreuung gehören, soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes sagt,
- Einrichtung des Servers mit dem vereinbarten Betriebssystem und den vereinbarten Diensten,
- regelmäßige Aktualisierung von Betriebssystem und Serverdiensten, Sicherheitsaktualisierungen zeitnah nach Erscheinen,
- Überwachung von Erreichbarkeit, Diensten und Ressourcen mit Benachrichtigung von PureHost,
- Behebung von Störungen an den von PureHost verwalteten Komponenten,
- Schutzmaßnahmen wie Firewall und automatische Sperre angreifender Adressen,
- Datensicherung nach § 7.
(2) PureHost setzt zur Überwachung und Störungsbehebung automatisierte Verfahren ein. Diese können ohne vorherige Rückfrage einfache Maßnahmen ausführen, etwa einen abgestürzten Dienst neu starten oder angreifende Adressen vorübergehend sperren. Eingriffe, die über solche Routinemaßnahmen hinausgehen, veranlasst ein Mensch. Auf Anfrage per Ticket teilt PureHost Ihnen mit, welche automatischen Eingriffe an Ihrem Server erfolgt sind.
(3) Sicherheitsaktualisierungen des Betriebssystems sind in der Betreuung enthalten. Pflegt der Hersteller eine Betriebssystemversion nicht mehr, bezieht PureHost die Sicherheitsaktualisierungen über einen Erweiterungssupport, den PureHost gesondert berechnet; Preis und Laufzeit nennt die Leistungsbeschreibung. Der Wechsel auf eine neue Hauptversion des Betriebssystems oder der Verwaltungssoftware ist ein eigener Auftrag nach Aufwand (§ 8 Abs. 7 AT), den PureHost vorher mit Ihnen abstimmt. Anpassungen an Ihren eigenen Anwendungen sind nicht enthalten.
(4) Leistungen über die Betreuung hinaus, etwa Einrichtung zusätzlicher Software, Fehlersuche in Ihren Anwendungen oder Umzüge, erbringt PureHost als Zusatzleistung nach den Besonderen Bedingungen Managed Services.
#§ 4 IP-Adressen und Netz
(1) PureHost stellt Ihnen für die Vertragsdauer die in der Leistungsbeschreibung genannten IP-Adressen zur Nutzung bereit. Die Adressen gehen nicht in Ihr Eigentum über und können nicht mitgenommen werden.
(2) PureHost kann zugeteilte Adressen ändern, wenn das aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist, etwa wegen Vorgaben des Rechenzentrums oder der Adressvergabestelle. PureHost kündigt das mindestens vier Wochen vorher in Textform an, außer bei Gefahr im Verzug.
(3) Den Reverse-DNS-Eintrag Ihrer Adressen passt PureHost auf Wunsch an oder lässt Sie ihn selbst pflegen.
(4) Sie dürfen dem Server keine Adressen zuweisen, die Ihnen nicht zugeteilt sind, und keine fremden Adressen als Absender verwenden.
(5) Gerät eine Adresse wegen einer Nutzung, die Sie zu vertreten haben, auf eine Sperrliste, tragen Sie die Kosten der Entfernung, soweit diese tatsächlich anfallen.
#§ 5 Missbrauch und Meldungen
(1) Meldungen über Missbrauch, die das Rechenzentrum oder Dritte an PureHost richten, leitet PureHost an Sie weiter. Bei unmanaged Servern bearbeiten Sie die Meldung und teilen PureHost innerhalb von 24 Stunden mit, was Sie unternommen haben. Antworten Sie nicht rechtzeitig, darf PureHost die nötigen Maßnahmen nach § 6 selbst treffen, auch eine Sperre. Bei Managed Servern prüft PureHost zunächst selbst, soweit die Meldung die von PureHost verwalteten Komponenten betrifft.
(2) Für rechtswidrige Inhalte und Verstöße gegen die Nutzungsrichtlinie gelten § 7 AT und die Nutzungsrichtlinie.
#§ 6 Maßnahmen bei Gefahr
(1) Geht von einem Server eine Gefahr für andere Systeme, für das Netz des Rechenzentrums oder für Dritte aus, gilt § 6 der Besonderen Bedingungen Webhosting und E-Mail entsprechend. PureHost informiert Sie zunächst und setzt eine Frist, soweit das ohne Gefahr möglich ist.
(2) Bei akuter Gefahr kann PureHost sofort die mildeste wirksame Maßnahme ergreifen. Bei Servern sind das etwa die Sperre einzelner Ports oder Adressen, eine Begrenzung der Bandbreite oder als letztes Mittel die Trennung des Servers vom Netz. Daten auf dem Server bleiben erhalten. Über den Fernzugang können Sie den Server auch während einer Netzsperre bearbeiten, soweit die Technik das zulässt.
(3) Werden Sie von PureHost nach Absatz 1 benachrichtigt und reagieren nicht innerhalb der Frist, darf PureHost die Maßnahme nach Absatz 2 auch ohne akute Gefahr treffen. PureHost hebt jede Maßnahme auf, sobald der Grund entfallen ist.
#§ 7 Datensicherung
(1) Bei managed Servern, Nextcloud und Paperless-Archiv sichert PureHost die Daten auf getrennten Sicherungssystemen in Rechenzentren in der EU. Gesichert wird der gesamte Datenbestand des Servers auf Dateiebene einschließlich Datenbanken und Konfiguration, mindestens einmal täglich, mit einer Aufbewahrung von mindestens 30 Tagen. Eine Wiederherstellung nimmt PureHost auf Ihre Anfrage vor; sie ist bei managed Servern enthalten.
(2) Bei unmanaged Servern sowie bei FTP- und Offsite-Speicher ist die Datensicherung Ihre Aufgabe, sofern Sie keine Sicherung bei PureHost hinzugebucht haben. FTP- und Offsite-Speicher sind selbst ein Sicherungsziel. Sie sind gegen den Ausfall einzelner Datenträger geschützt (RAID); eine Kopie auf ein anderes System erfolgt nicht, dafür sorgen Sie selbst.
(3) Die Sicherung durch PureHost ersetzt Ihre eigene Sicherung nach § 6 Abs. 5 AT nicht. Bei unmanaged Servern ohne hinzugebuchte Sicherung ist die Datensicherung im Sinne von § 16 Abs. 6 AT Ihre Sache.
#§ 8 Nextcloud und Paperless-Archiv
(1) Bei Nextcloud und Paperless-Archiv betreibt PureHost die Anwendung für Sie oder stellt sie als Wiederverkäufer über einen Dienstleister bereit, der die Anwendung in seinem Rechenzentrum in der EU betreibt; welcher Fall gilt, steht in der Leistungsbeschreibung, der Dienstleister in der Liste der Unterauftragsverarbeiter. PureHost installiert Aktualisierungen der Anwendung und des Systems oder lässt sie durch den Dienstleister installieren. Größere Versionswechsel, die die Bedienung spürbar verändern, kündigt PureHost vorher an. Für Verbraucher gilt § 14 AT.
(2) Zusatzmodule (Apps) aus dem offiziellen App-Store installiert PureHost auf Ihren Wunsch ohne zusätzliches Entgelt, soweit sie mit dem Betrieb vereinbar sind. Einrichtung und Anpassung über die Installation hinaus erfolgen nach Aufwand (§ 8 Abs. 7 AT). PureHost kann Zusatzmodule deaktivieren, die die Sicherheit oder Stabilität gefährden oder vom Hersteller nicht mehr gepflegt werden, und informiert Sie darüber.
(3) Das Paperless-Archiv dient der Ablage und Durchsuchung Ihrer Dokumente. Es ist ohne gesonderte Vereinbarung kein Archivsystem, das die Anforderungen an eine ordnungsmäßige, unveränderbare Aufbewahrung nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften (GoBD) zusichert. Ob und wie Sie das Archiv für solche Pflichten nutzen, entscheiden Sie in eigener Verantwortung.
(4) Texterkennung läuft innerhalb Ihrer Instanz. Für die automatische Zuordnung von Dokumenten kann PureHost auf Ihren Wunsch KI-gestützte Werkzeuge einsetzen; die Anbieter nennt die Liste der Unterauftragsverarbeiter (§ 18 Abs. 5 AT).
#§ 9 Exportierbare Daten bei Anbieterwechsel und Vertragsende
(1) Für Anbieterwechsel, Datenrückgabe und Löschung gilt § 13 AT. Dieser Paragraph legt fest, welche Daten bei diesen Diensten exportiert werden können.
(2) Exportierbar sind abschließend die folgenden Kategorien.
- Server (managed und unmanaged). Alle Daten auf den Datenträgern des Servers, auf Wunsch als Abbild der virtuellen Festplatte in einem gängigen Format oder als Dateisicherung, ferner die Konfiguration der von Ihnen genutzten Dienste, DNS-Zonen der von PureHost verwalteten Domains und Zertifikate mit privaten Schlüsseln. Bei dedizierter Hardware wird statt eines Abbilds eine Dateisicherung bereitgestellt.
- FTP- und Offsite-Speicher. Alle gespeicherten Dateien mit Verzeichnisstruktur.
- Nextcloud. Alle Dateien mit Verzeichnisstruktur, Kalender (iCalendar), Kontakte (vCard), Benutzerkonten mit Gruppen und eine Liste der Freigaben.
- Paperless-Archiv. Alle Originaldokumente, die erzeugten Archivfassungen und alle Metadaten wie Korrespondenten, Dokumenttypen, Schlagwörter, Notizen und Ablagepfade im Exportformat der Anwendung.
(3) Nicht exportiert werden Daten, die die interne Funktionsweise von PureHost betreffen und Geschäftsgeheimnisse enthalten, nämlich Werkzeuge, Skripte und Agenten von PureHost zur Verwaltung, Überwachung und Sicherung, deren Konfiguration und die Sicherungen von PureHost als solche. PureHost entfernt diese Bestandteile vor der Übergabe eines Abbilds. Der Wechsel wird dadurch nicht behindert.
(4) Bei Servern können Sie Daten jederzeit auch selbst über die Ihnen zur Verfügung stehenden Zugänge abrufen.
#§ 10 Rückgabe bei Vertragsende
(1) Hardware, virtuelle Maschinen und IP-Adressen bleiben bei PureHost. Nach Ende des Abrufzeitraums nach § 13 AT setzt PureHost Server zurück und löscht die Datenträger nach dem Stand der Technik. Auf Wunsch bestätigt PureHost die Löschung in Textform.
(2) Ihnen von PureHost überlassene Lizenzschlüssel, etwa für Verwaltungsoberflächen, enden mit dem Vertrag, sofern Sie sie nicht gesondert weiterbuchen.
↑ Nach obenBesondere Bedingungen
Besondere Bedingungen Domains
Geltung: Registrierung, Übernahme (Transfer), Verlängerung, Inhaberwechsel, Verwaltung und Löschung von Domains aller Endungen, die PureHost anbietet, einzeln oder als Bestandteil eines anderen Pakets.
Verhältnis zum Allgemeinen Teil: Diese Besonderen Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PureHost (Allgemeiner Teil, „AT“). Bei Widerspruch gehen sie dem AT vor, Individualabreden gehen beiden vor (§ 1 AT). „Sie“ bezeichnet den Kunden im Sinne von § 2 AT. Haftung, Zahlung, Laufzeit, Kündigung und Gerichtsstand richten sich nach dem AT, soweit hier keine domainbezogene Ergänzung steht.
#§ 1 Rolle von PureHost, Bedingungen der Vergabestellen
(1) Domains werden von der jeweiligen Vergabestelle (Registry) vergeben, für die Endung .de etwa von der DENIC eG. PureHost beantragt und verwaltet Domains im Namen und im Auftrag des Inhabers über akkreditierte Registrare. PureHost wird dabei als Vermittler tätig und ist nicht selbst Vergabestelle.
(2) Mit der Registrierung kommt ein Vertrag über die Domain zwischen dem Inhaber und der Vergabestelle oder, je nach Endung, zwischen dem Inhaber und dem Registrar zustande. Für diesen Vertrag gelten die Registrierungsbedingungen und Richtlinien der Vergabestelle und des Registrars. Die maßgeblichen Bedingungen der Vergabestellen macht PureHost vor der Bestellung auf der Seite „Domainbedingungen“ auf www.pure-host.de zugänglich, für jede Endung mit einem Verweis auf die zuständige Vergabestelle.
(3) Ihr Vertrag mit PureHost umfasst die Beantragung, Verlängerung, Pflege und Verwaltung der Domain sowie die Weiterleitung von Erklärungen zwischen Ihnen und Vergabestelle oder Registrar.
(4) Bestellen Sie eine Domain für einen Dritten, etwa als Agentur, müssen Sie dazu vom Inhaber bevollmächtigt sein. Erklärungen des Inhabers, etwa zur Kündigung oder zum Inhaberwechsel, kann PureHost bei Zweifeln an der Vollmacht unmittelbar beim Inhaber bestätigen lassen.
#§ 2 Zuteilung
(1) Domains werden in der Regel in der Reihenfolge der Anträge vergeben. Ob eine Domain zugeteilt wird, entscheidet allein die Vergabestelle. PureHost übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine beantragte Domain zugeteilt wird, frei von Rechten Dritter ist oder dauerhaft bestehen bleibt, soweit dies außerhalb des Einflusses von PureHost liegt.
(2) Die Angabe „frei“ bei einer Domainabfrage gibt nur den Stand zum Zeitpunkt der Abfrage wieder. Erst die Bestätigung der Vergabestelle zeigt die erfolgreiche Registrierung.
(3) PureHost kann die Registrierung von der Zahlung des ersten Entgelts abhängig machen und weist bei der Bestellung darauf hin. Bis zur Registrierung kann die Domain anderweitig vergeben werden.
(4) Wird eine Domain nicht zugeteilt, erstattet PureHost bereits gezahlte Entgelte für diese Domain.
#§ 3 Inhaberdaten, Richtigkeit und Verifizierung
(1) Sie geben bei der Bestellung die Daten des Inhabers und der weiteren Kontakte richtig und vollständig an. Ändern sich diese Daten, aktualisieren Sie sie unverzüglich im Kundenportal oder teilen sie PureHost in Textform mit.
(2) Vergabestellen und Registrare sind gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Richtigkeit der Registrierungsdaten sicherzustellen und zu überprüfen (§ 49 BSIG, Vorgaben der ICANN für generische Endungen). Fordern Vergabestelle, Registrar oder PureHost Sie auf, Ihre Daten zu bestätigen oder zu belegen, etwa durch Klick auf einen Bestätigungslink, tun Sie das innerhalb der genannten Frist.
(3) Unterbleibt die Bestätigung oder sind die Daten falsch, können Vergabestelle oder Registrar die Domain nach ihren Regeln sperren, deaktivieren oder löschen. Das betrifft nur die jeweilige Domain, nicht Ihre übrigen Verträge mit PureHost. PureHost informiert Sie über eine solche Aufforderung und erinnert Sie vor Fristablauf.
(4) Manche Endungen verlangen einen Wohnsitz oder Sitz im Land der Endung. Auf Anfrage vermittelt PureHost dafür einen Treuhanddienst, soweit der Registrar ihn anbietet. Die Kosten nennt PureHost vorab. Die Domain steht auch bei Treuhand wirtschaftlich Ihnen zu und wird auf Ihr Verlangen übertragen.
#§ 4 Veröffentlichung und Weitergabe von Registrierungsdaten
(1) Die Registrierungsdaten werden an den Registrar und die Vergabestelle übermittelt. Vergabestellen generischer Endungen sitzen teils außerhalb der EU. Näheres steht in den Datenschutzhinweisen.
(2) Nicht personenbezogene Registrierungsdaten werden nach der Registrierung öffentlich abrufbar gemacht (§ 49 Abs. 4 BSIG). Personenbezogene Daten werden in öffentlichen Abfragediensten (Whois, RDAP) nur veröffentlicht, soweit die Regeln der Vergabestelle dies vorsehen. Für Endungen, bei denen die Vergabestelle das zulässt, können Sie einen Whois-Schutz buchen; dann erscheinen in den öffentlichen Abfragediensten statt Ihrer Daten die Daten des Registrars als Kontakt, und Anfragen werden an Sie weitergeleitet. Gegenüber Vergabestelle, Registrar und berechtigten Stellen nach Absatz 3 bleiben Sie Inhaber mit Ihren Daten.
(3) Vergabestellen, Registrare und PureHost müssen berechtigten Stellen, etwa Behörden, auf begründeten Antrag Zugang zu den Registrierungsdaten gewähren (§ 50 BSIG).
#§ 5 Rechte Dritter und Domainstreitigkeiten
(1) Sie prüfen vor der Bestellung, ob die Domain oder ihre Nutzung Rechte Dritter verletzt, etwa Marken- oder Namensrechte.
(2) Macht ein Dritter Rechte an der Domain geltend, kann er bei manchen Vergabestellen einen Sperrvermerk eintragen lassen, bei der DENIC etwa einen Dispute-Eintrag. Für generische Endungen gelten die Streitbeilegungsverfahren der ICANN (UDRP, URS), denen sich der Inhaber mit der Registrierung unterwirft. Solange ein solches Verfahren läuft oder ein Sperrvermerk besteht, kann die Domain in der Regel nicht übertragen werden.
(3) Entscheidungen von Vergabestellen, Streitbeilegungsstellen und Gerichten setzt PureHost um. PureHost informiert Sie darüber unverzüglich.
(4) Für Inhalte, die unter der Domain erreichbar sind, gelten § 7 AT und die Nutzungsrichtlinie.
#§ 6 Inhaberwechsel
(1) Einen Inhaberwechsel führt PureHost auf Antrag in Textform durch. Der bisherige und der neue Inhaber müssen zustimmen, soweit die Vergabestelle das verlangt. Soll der neue Inhaber nicht Kunde von PureHost werden, ist der Inhaberwechsel mit einem Providerwechsel nach § 7 zu verbinden.
(2) Für den Inhaberwechsel kann PureHost die Kosten der Vergabestelle und des Registrars sowie den eigenen Aufwand nach § 8 Abs. 7 AT verlangen.
(3) Manche Vergabestellen sperren eine Domain nach einem Inhaberwechsel, einer Registrierung oder einer Übertragung für eine gewisse Zeit gegen weitere Übertragungen. PureHost weist vor dem Wechsel darauf hin.
#§ 7 Providerwechsel und Autorisierungscode
(1) Sie können Ihre Domain jederzeit zu einem anderen Anbieter übertragen. PureHost stellt Ihnen den dafür nötigen Autorisierungscode (AuthCode, AuthInfo) unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen nach Anforderung im Kundenportal oder in Textform bereit und hebt eine bestehende Übertragungssperre auf. Für Domains mit der Endung .de können Sie den Code zusätzlich direkt bei der DENIC anfordern.
(2) PureHost hält den Autorisierungscode nicht zurück, auch nicht wegen offener Forderungen.
(3) Die Übertragung selbst führt der neue Anbieter durch. Eine Übertragung ist ausgeschlossen, solange eine Sperre nach § 5 Abs. 2 oder § 6 Abs. 3 besteht.
(4) Mit Abschluss der Übertragung endet der Domainvertrag mit PureHost für diese Domain. Für bereits gezahlte Entgelte gilt § 8 Abs. 5.
#§ 8 Laufzeit, Abrechnung und Verlängerung
(1) Domains werden bei der Vergabestelle für einen Registrierungszeitraum angemeldet, meist ein Jahr. Der Vertragszeitraum bei PureHost entspricht dem bei der Bestellung gewählten Abrechnungszeitraum.
(2) Abweichend von § 8 Abs. 2 AT berechnet PureHost das Entgelt für einen Registrierungszeitraum erst, nachdem die Domain für diesen Zeitraum registriert oder verlängert wurde. 30 Tage vor Ablauf erinnert PureHost Sie in Textform an die bevorstehende Verlängerung, nennt den Preis und weist auf die Kündigungsmöglichkeit hin.
(3) Abweichend von § 11 AT können Sie den Vertrag über eine Domain bis einen Tag vor Ablauf des laufenden Registrierungszeitraums kündigen, auch als Verbraucher nach Ablauf der Erstlaufzeit; die Kündigung wirkt zum Ablauf des Registrierungszeitraums. Bei Endungen, deren Vergabestelle eine Verlängerung nicht rückgängig macht, muss die Kündigung 14 Tage vor Ablauf vorliegen; diese Endungen nennt die Preisliste. Geht die Kündigung später ein, wirkt sie zum Ablauf des folgenden Registrierungszeitraums. Kündigen Sie oder PureHost den Vertrag über eine Domain, verlängert PureHost die Domain nicht mehr für Sie.
(4) Bei Domains, für deren Verlängerung die Vergabestelle einen gesonderten Auftrag verlangt, verlängert PureHost nur, wenn das Entgelt rechtzeitig bezahlt ist. PureHost weist bei der Bestellung auf solche Endungen hin.
(5) Endet ein Domainvertrag vor Ablauf des Registrierungszeitraums, etwa durch Übertragung oder Kündigung, wird das Entgelt für diesen Zeitraum nicht erstattet, weil die Vergabestelle es bereits berechnet hat (§ 11 Abs. 3 AT). Das gilt für Verbraucher und Unternehmer.
#§ 9 Preisänderungen der Vergabestellen
(1) Die Entgelte für Domains hängen wesentlich von den Entgelten der Vergabestellen und Registrare ab. Ändern diese ihre Entgelte, passt PureHost das Entgelt für die betroffene Endung nach § 10 AT zum nächsten Verlängerungszeitraum an. Senkungen gibt PureHost in gleicher Weise weiter.
(2) Ergänzend zu § 10 AT kann PureHost die Anpassung auf den Betrag beschränken, um den sich das Entgelt der Vergabestelle oder des Registrars geändert hat, zuzüglich Umsatzsteuer. Ein weitergehender Aufschlag ist ausgeschlossen.
#§ 10 Vertragsende ohne Weisung
(1) Endet der Domainvertrag mit PureHost, ohne dass Sie eine Übertragung nach § 7 oder eine Löschung veranlasst haben, fragt PureHost Sie in Textform nach Ihrer Weisung und setzt Ihnen dafür eine Frist von mindestens zwei Wochen.
(2) Erteilen Sie innerhalb der Frist keine Weisung, gibt PureHost Domains mit der Endung .de an die DENIC zurück (Transit). Sie bleiben Inhaber und können die Domain unmittelbar bei der DENIC oder über einen anderen Anbieter weiterführen. Domains anderer Endungen lässt PureHost zum Ende des Registrierungszeitraums auslaufen. Sie werden dann nach den Regeln der Vergabestelle gelöscht und können danach von Dritten registriert werden.
(3) Eine Löschung führt PureHost nur auf Ihre ausdrückliche Weisung in Textform durch.
(4) Kündigt PureHost aus wichtigem Grund (§ 12 AT), gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
#§ 11 Wiederherstellung gelöschter Domains
(1) Viele Vergabestellen halten gelöschte Domains für eine Übergangszeit zurück, in der der bisherige Inhaber sie wiederherstellen lassen kann (Redemption Grace Period, bei der DENIC etwa 30 Tage). Danach ist eine Wiederherstellung nicht mehr möglich.
(2) Für die Wiederherstellung berechnet PureHost die Entgelte der Vergabestelle und des Registrars sowie den eigenen Aufwand nach § 8 Abs. 7 AT. PureHost nennt Ihnen den Betrag vorher. Die Wiederherstellung erfolgt erst nach Ihrer Zustimmung.
(3) Wurde die Domain durch ein Versehen von PureHost gelöscht, trägt PureHost die Kosten der Wiederherstellung.
#§ 12 Exportierbare Daten
(1) Für die Domain selbst gilt der Providerwechsel nach § 7. Verwaltet PureHost auch die Namensserver der Domain, ist die DNS-Zone als Zonendatei exportierbar. Im Übrigen gilt § 13 AT.
↑ Nach obenBesondere Bedingungen
Besondere Bedingungen Lizenzen Dritter und SSL-Zertifikate
Geltung: Lizenzen und Abonnements für Software und Dienste anderer Hersteller, die PureHost weiterverkauft oder bereitstellt: Plesk-Lizenzschlüssel und der Erweiterungssupport für Betriebssysteme (Plesk ELS), die Bereitstellung von WP Rocket, Imagify, Borlabs Cookie und Divi aus Agenturlizenzen von PureHost, Cloudflare Free, Bunny CDN, der Borlabs-Installationsservice sowie für laufende Verträge SSL-Zertifikate (Sectigo).
Verhältnis zum Allgemeinen Teil: Diese Besonderen Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PureHost (Allgemeiner Teil, „AT“). Bei Widerspruch gehen sie dem AT vor, Individualabreden gehen beiden vor (§ 1 AT). „Sie“ bezeichnet den Kunden im Sinne von § 2 AT. Haftung, Zahlung, Laufzeit, Kündigung und Gerichtsstand richten sich allein nach dem AT. Eigene Software von PureHost, etwa FinanzCenter Pro und weitere WHMCS-Module, regeln gesonderte Besondere Bedingungen. Für Nutzungsrechte an Software gilt im Übrigen § 19 AT.
#§ 1 Gegenstand
(1) PureHost ist nicht Hersteller der hier genannten Produkte. PureHost verschafft Ihnen die Nutzungsmöglichkeit an Software oder Diensten anderer Hersteller (Lizenzgeber) für die vereinbarte Laufzeit.
(2) Dafür gibt es zwei Modelle.
- Eigene Lizenz. PureHost beschafft eine Lizenz, die auf Sie lautet oder auf Sie übertragen wird, und übergibt Ihnen den Lizenzschlüssel. Das gilt für Plesk, Plesk ELS und SSL-Zertifikate.
- Bereitstellung aus einer Agenturlizenz von PureHost. PureHost hält eine Lizenz für mehrere Installationen und stellt Ihnen die Nutzung für die vereinbarte Installation bereit. Das gilt für WP Rocket, Imagify, Borlabs Cookie und Divi, nur auf Anfrage und nur für WordPress-Hosting bei PureHost. Ein eigenes Kundenkonto beim Hersteller und einen eigenen Lizenzschlüssel erhalten Sie nicht; Updates und Lizenzaktivierung laufen über PureHost. Die Nutzung endet mit dem Hosting-Vertrag.
(3) Den Leistungsumfang bestimmt die Produktbeschreibung des Herstellers, die PureHost vor der Bestellung verlinkt oder wiedergibt. Zusagen, die darüber hinausgehen, macht PureHost nur, wenn sie ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder im Angebot stehen.
#§ 2 Bedingungen der Hersteller
(1) Bei eigenen Lizenzen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1) gelten ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers, die PureHost vor der Bestellung auf der Produktseite verlinkt (§ 4 Abs. 3 AT). Bei der Bereitstellung aus einer Agenturlizenz ist PureHost allein Ihr Vertragspartner; Herstellerbedingungen binden Sie dann nur, soweit diese Bedingungen sie wiedergeben.
(2) Sie halten die Nutzungsgrenzen der Herstellerbedingungen ein, insbesondere zur Zahl der Installationen, Domains oder Server.
(3) Im Verhältnis zwischen Ihnen und PureHost gehen diese Besonderen Bedingungen und der AT den Herstellerbedingungen vor. Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher schränken die Herstellerbedingungen nicht ein.
(4) Steht die Software selbst unter einer freien Lizenz, etwa der GNU General Public License, bleiben Ihre Rechte aus dieser Lizenz unberührt. Der Lizenzschlüssel berechtigt dann zu den Leistungen, die der Hersteller daran knüpft, etwa Updates, Support oder Funktionen, die über Server des Herstellers laufen.
#§ 3 Bindung an Domain, Installation oder Server
(1) Lizenzen gelten für die bei der Bestellung angegebene Domain, Installation oder den angegebenen Server, soweit die Herstellerbedingungen das vorsehen. Plesk-Lizenzschlüssel sind an den jeweiligen Server gebunden.
(2) Möchten Sie die Lizenz auf eine andere Domain, Installation oder einen anderen Server umziehen, setzt PureHost das um, soweit der Hersteller es zulässt. Verlangt der Hersteller dafür ein Entgelt, gibt PureHost es weiter und nennt es vorher.
#§ 4 Laufzeit und Ende
(1) Lizenzen werden als Abonnement für den gewählten Abrechnungszeitraum bereitgestellt oder einmalig verkauft. Was gilt, steht in der Leistungsbeschreibung. Laufzeit und Kündigung richten sich nach § 11 AT.
(2) Mit dem Ende des Abonnements endet die Berechtigung nach dem Lizenzschlüssel. Updates, Support und Funktionen, die über Server des Herstellers laufen, stehen dann nicht mehr zur Verfügung. Bei Plesk endet die Nutzbarkeit der Verwaltungsoberfläche. Die Daten auf Ihrem Server bleiben davon unberührt. Rechte aus freien Lizenzen nach § 2 Abs. 4 bleiben bestehen.
(3) Beim Modell der Bereitstellung aus einer Lizenz von PureHost (§ 1 Abs. 2 Nr. 2) deaktiviert PureHost den Schlüssel für Ihre Installation zum Vertragsende.
#§ 5 Änderungen durch Hersteller
(1) Hersteller ändern ihre Produkte, Bedingungen und Preise in eigener Verantwortung. PureHost informiert Sie über Änderungen, die Ihren Vertrag wesentlich betreffen, sobald PureHost davon erfährt.
(2) Erhöht ein Hersteller seine Preise, kann PureHost das Entgelt nach § 10 AT anpassen. Die Anpassung ist auf die Änderung des Herstellerpreises zuzüglich Umsatzsteuer beschränkt. Senkungen gibt PureHost in gleicher Weise weiter.
(3) Stellt ein Hersteller ein Produkt oder das Programm ein, über das PureHost es bezieht, kann jede Seite den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt der Einstellung kündigen. PureHost erstattet Entgelte für Zeiträume nach Vertragsende anteilig und informiert Sie so früh wie möglich.
(4) Für Verbraucher gelten für Änderungen an digitalen Produkten zusätzlich die Regeln nach § 14 AT.
#§ 6 Mängel und Support
(1) PureHost schuldet die Verschaffung einer gültigen Lizenz und die Bereitstellung des Lizenzschlüssels oder Zugangs. Für Mängel gilt § 15 AT. Eine Garantie für bestimmte Funktionen oder Ergebnisse der Software übernimmt PureHost nicht, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Fragen und Fehlermeldungen zur Software nimmt PureHost entgegen und leitet sie, soweit nötig, an den Hersteller weiter. Der Support des Herstellers richtet sich nach dessen Bedingungen.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, bleiben die gesetzlichen Rechte bei Mängeln digitaler Produkte einschließlich der Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen (§§ 327e bis 327l BGB) unberührt. PureHost ist insoweit Ihr Vertragspartner, auch wenn die Ursache beim Hersteller liegt.
#§ 7 Installationsservice
(1) Beim Borlabs-Installationsservice und vergleichbaren Einrichtungsleistungen installiert und konfiguriert PureHost die Software technisch auf der angegebenen Domain. Es handelt sich um eine Werkleistung. Für die Abnahme gelten die Besonderen Bedingungen Webdesign und Entwicklung entsprechend.
(2) PureHost erfasst dabei die Dienste und Cookies, die auf der Website technisch erkennbar sind, und richtet sie im Banner ein. Ob Ihre Website damit datenschutzrechtlich zulässig ist, insbesondere welche Rechtsgrundlage, welche Texte und welche Einstellungen Sie verwenden, entscheiden Sie. PureHost erbringt keine Rechtsberatung. Fügen Sie später neue Dienste hinzu, passen Sie das Banner an oder beauftragen PureHost damit.
#§ 8 Cloudflare und Bunny CDN
(1) Auf Anfrage richtet PureHost Ihre Domain im kostenlosen Tarif des Anbieters Cloudflare ein. Die DNS-Zone liegt dabei in einem Konto von PureHost und wird aus den DNS-Einstellungen Ihres Hosting-Pakets gespiegelt; Sie pflegen Ihre DNS-Einträge weiter in der Verwaltungsoberfläche Ihres Hosting-Pakets.
(2) Cloudflare verarbeitet den Datenverkehr Ihrer Website. Cloudflare ist ein Unternehmen mit Sitz in den USA. Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung und zu Unterauftragsverarbeitern regeln der Vertrag zur Auftragsverarbeitung und die Datenschutzhinweise. Ob Sie für Ihre Website eine Information oder Einwilligung der Besucher benötigen, prüfen Sie in eigener Verantwortung.
(3) Bei Vertragsende löscht PureHost die Zone bei Cloudflare. Ihre DNS-Einträge stehen Ihnen weiterhin in der Verwaltungsoberfläche Ihres Hosting-Pakets zur Verfügung und können dort als Zonendatei exportiert werden (Besondere Bedingungen Webhosting und E-Mail, § 10). Eine Übertragung der Zone in ein eigenes Cloudflare-Konto erfolgt nicht. Exportierbar im Sinne von § 13 AT ist abschließend die DNS-Zone.
(4) Auf Anfrage richtet PureHost für Ihre Website das Netz zur Inhaltsauslieferung des Anbieters BunnyWay d.o.o., Slowenien (Bunny CDN), ein. Ob der Dienst in einem Konto von PureHost oder in Ihrem eigenen Konto bei Bunny läuft, vereinbart PureHost mit Ihnen im Einzelfall.
(5) Läuft Bunny CDN in einem Konto von PureHost, berechnet PureHost den Dienst nach Verbrauch, insbesondere nach der ausgelieferten Datenmenge, zu den im Angebot genannten Preisen. Bunny verarbeitet dabei den Datenverkehr Ihrer Website als Auftragsverarbeiter von PureHost; die Einzelheiten regeln der Vertrag zur Auftragsverarbeitung und die Datenschutzhinweise. Läuft der Dienst in Ihrem eigenen Konto, schließen Sie den Vertrag unmittelbar mit Bunny; PureHost übernimmt dann nur die Einrichtung nach Aufwand (§ 8 Abs. 7 AT). Ob Sie für Ihre Website eine Information oder Einwilligung der Besucher benötigen, prüfen Sie in eigener Verantwortung.
(6) Bei Vertragsende löscht PureHost die Einrichtung im Konto von PureHost. Ihre Inhalte liegen weiter bei Ihrem Hosting; Bunny CDN hält nur Kopien vor. Exportierbar im Sinne von § 13 AT sind abschließend die Einstellungen der Einrichtung als Aufstellung.
#§ 9 SSL-Zertifikate
(1) SSL-Zertifikate stellt eine Zertifizierungsstelle aus, nicht PureHost. PureHost leitet Ihren Antrag weiter und unterstützt bei Validierung und Installation, soweit die Leistungsbeschreibung das vorsieht. Für das Verhältnis zur Zertifizierungsstelle gilt deren Zertifikatsnehmervereinbarung (Subscriber Agreement), die PureHost vor der Bestellung verlinkt.
(2) Vor der Ausstellung prüft die Zertifizierungsstelle die Kontrolle über die Domain und, je nach Zertifikatstyp, die Identität Ihres Unternehmens. Sie wirken an der Validierung mit, etwa durch Bestätigung per E-Mail, einen DNS-Eintrag, eine Datei auf dem Webserver oder Unterlagen. Ob und wann ein Zertifikat ausgestellt wird, entscheidet die Zertifizierungsstelle.
(3) Die Gültigkeitsdauer eines einzelnen Zertifikats richtet sich nach den Vorgaben des CA/Browser Forums und wird schrittweise verkürzt. Sie kann daher kürzer sein als die gebuchte Laufzeit. Innerhalb der gebuchten Laufzeit erhalten Sie neue Zertifikate ohne zusätzliches Entgelt. Folgezertifikate stellt PureHost Ihnen zur Installation bereit; bei Hosting- und Serverprodukten von PureHost installiert PureHost sie auf Anfrage. SSL-Zertifikate bietet PureHost nicht mehr neu an; diese Regeln gelten für laufende Verträge bis zu deren Ende.
(4) Die Zertifizierungsstelle muss ein Zertifikat nach ihren Regeln widerrufen, etwa wenn der private Schlüssel kompromittiert ist, Angaben falsch waren, die Kontrolle über die Domain entfallen ist oder das Zertifikat missbraucht wird. Teilweise gelten dafür sehr kurze Fristen. PureHost hat darauf keinen Einfluss und informiert Sie, sobald ein Widerruf bekannt wird. Hat die Zertifizierungsstelle den Widerruf nicht wegen eines Umstands aus Ihrem Verantwortungsbereich vorgenommen, erhalten Sie innerhalb der Laufzeit kostenlos ein Ersatzzertifikat.
(5) Den privaten Schlüssel erzeugen und verwahren Sie auf Ihrem System. Erzeugt PureHost ihn für Sie, speichert PureHost ihn nur auf dem System, auf dem das Zertifikat installiert wird. Bei Verdacht auf Kompromittierung melden Sie das PureHost unverzüglich.
#§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Lizenzschlüssel, Downloads und Zertifikate sind digitale Inhalte. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn PureHost mit der Vertragserfüllung begonnen hat, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass PureHost vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie mit Beginn der Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren, und PureHost Ihnen eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat (§ 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB). Ohne diese Zustimmung stellt PureHost den Inhalt erst nach Ablauf der Widerrufsfrist bereit.
(2) Cloudflare-Abonnements, Bunny CDN, Cloud-Funktionen wie die Bildoptimierung und der Installationsservice sind Dienstleistungen. Für sie gilt die Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen.
(3) Die Einzelheiten stehen in den Widerrufsbelehrungen für digitale Inhalte und für Dienstleistungen.
↑ Nach obenBesondere Bedingungen
Besondere Bedingungen Webdesign und Entwicklung
Geltung: Erstellung und Überarbeitung von Websites, Online-Shops, Designs, Logos und Grafiken, individuelle Programmierung, Einrichtung von Content-Management-Systemen und vergleichbare Projektleistungen, für die PureHost ein Ergebnis schuldet.
Verhältnis zum Allgemeinen Teil: Diese Besonderen Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PureHost (Allgemeiner Teil, „AT“). Bei Widerspruch gehen sie dem AT vor. Das Angebot und andere Individualabreden gehen beiden vor (§ 1 AT). „Sie“ bezeichnet den Kunden im Sinne von § 2 AT. Haftung, Zahlungsweise, Verzug und Gerichtsstand richten sich allein nach dem AT. Sie ersetzen die „AGB Websiteerstellung“ mit Stand September 2008. Hosting, Pflege und Wartung nach dem Livegang sind eigene Verträge (Besondere Bedingungen Webhosting und E-Mail, Besondere Bedingungen Managed Services).
#§ 1 Vertragsart
(1) Projekte nach diesen Bedingungen sind Werkverträge. PureHost schuldet das im Angebot beschriebene Ergebnis.
(2) Beratung, Schulung, Pflege und Arbeiten nach Aufwand ohne festgelegtes Ergebnis sind Dienstleistungen. Für sie gelten die Besonderen Bedingungen Managed Services.
(3) Ist der Kunde Verbraucher und schuldet PureHost die Herstellung digitaler Inhalte, etwa einer Website, gelten nach § 650 Abs. 2 BGB statt der Regeln über Abnahme und Mängel des Werkvertragsrechts die Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). An die Stelle der Abnahme tritt dann die Bereitstellung. Wo diese Bedingungen von Abnahme sprechen, gilt für Verbraucher insoweit § 6 Abs. 6.
#§ 2 Angebot und Auftrag
(1) PureHost erstellt vor jedem Projekt ein Angebot in Textform. Es beschreibt den Leistungsumfang, die Vergütung als Festpreis oder nach Aufwand mit Schätzung, die enthaltenen Korrekturschleifen, die vorgesehenen Termine und die Mitwirkung, die von Ihnen erwartet wird. Das Angebot gilt 30 Tage ab seinem Datum.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot in Textform annehmen, etwa per E-Mail, im Kundenportal oder durch Rücksendung des unterschriebenen Angebots. PureHost bestätigt den Auftrag in Textform.
(3) Nebenabreden und spätere Änderungen sollen zur Klarheit in Textform festgehalten werden. Mündliche Absprachen sind trotzdem wirksam.
(4) Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm ein Widerrufsrecht nach der Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen zu, die PureHost mit dem Angebot übermittelt. PureHost beginnt mit der Arbeit vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn Sie das ausdrücklich verlangen.
#§ 3 Ihre Mitwirkung
(1) Ein Projekt gelingt nur mit Ihrer Mitwirkung. Sie stellen insbesondere die vereinbarten Inhalte wie Texte, Bilder, Logos und Produktdaten in nutzbarer Form bereit, verschaffen PureHost die nötigen Zugänge, benennen eine Ansprechperson, die Entscheidungen treffen kann, und geben Rückmeldungen zu Entwürfen und Zwischenständen.
(2) Ist für eine Mitwirkung keine Frist vereinbart, leisten Sie sie innerhalb einer angemessenen Frist, die PureHost Ihnen nennt. Sie beträgt mindestens zehn Arbeitstage.
(3) Für Inhalte, die Sie liefern, müssen Sie die erforderlichen Rechte haben, insbesondere an Bildern, Texten, Marken und personenbezogenen Daten. Erkennt PureHost offensichtliche Rechtsprobleme, weist PureHost Sie darauf hin.
(4) Bleibt eine Mitwirkung aus, verschieben sich vereinbarte Termine um die Dauer der Verzögerung und eine angemessene Wiederanlaufzeit. PureHost kann eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB verlangen.
(5) PureHost kann Ihnen für eine ausstehende Mitwirkung eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass der Vertrag gekündigt wird, wenn die Mitwirkung bis zum Fristablauf ausbleibt. Holen Sie sie nicht rechtzeitig nach, gilt der Vertrag als aufgehoben (§ 643 BGB). PureHost erhält dann die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen und Ersatz der darin nicht enthaltenen Auslagen (§ 645 Abs. 1 Satz 2 BGB).
#§ 4 Änderungswünsche
(1) Die im Angebot genannten Korrekturschleifen sind im Preis enthalten. Nennt das Angebot keine Zahl, sind zwei Korrekturschleifen je Projektphase enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst alle Änderungswünsche zu einem Entwurf oder Zwischenstand, die Sie in einer Rückmeldung gesammelt mitteilen. Weitere Korrekturschleifen berechnet PureHost nach Absatz 3.
(2) Wünsche, die über das Angebot hinausgehen, nimmt PureHost als Änderungswunsch entgegen. PureHost teilt Ihnen in Textform mit, wie sich der Wunsch auf Vergütung und Termine auswirkt. Umgesetzt wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
(3) Ist nichts anderes vereinbart, berechnet PureHost Änderungen nach Aufwand nach § 8 Abs. 7 AT, derzeit mit 2 Euro netto je Minute, mindestens 15 Minuten je Auftrag, danach minutengenau. Änderungswünsche, die Sie gesammelt in einer Nachricht mitteilen, gelten als ein Auftrag.
#§ 5 Termine
(1) Termine sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder später in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Andere Termine sind Planungsangaben.
(2) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung nach § 3 oder durch Änderungswünsche verschieben Termine entsprechend.
#§ 6 Abnahme
(1) Ist das Werk fertiggestellt, zeigt PureHost Ihnen das in Textform an und setzt eine angemessene Frist zur Prüfung und Abnahme. Die Frist beträgt mindestens zwei Wochen.
(2) Sie nehmen das Werk ab, wenn es im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Wegen unwesentlicher Mängel dürfen Sie die Abnahme nicht verweigern. Solche Mängel beseitigt PureHost im Rahmen der Mängelrechte.
(3) Das Werk gilt als abgenommen, wenn Sie innerhalb der Frist weder die Abnahme erklären noch sie unter Angabe mindestens eines Mangels verweigern (§ 640 Abs. 2 BGB).
(4) Ist der Kunde Verbraucher, tritt die Wirkung nach Absatz 3 nur ein, wenn PureHost Sie zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
(5) Ist im Angebot eine Gliederung in Phasen vorgesehen, etwa Gestaltungsentwurf, technische Umsetzung und Inhaltseinpflege, kann PureHost abgeschlossene Phasen gesondert zur Abnahme vorlegen (Teilabnahme). Die Absätze 1 bis 4 gelten für jede Teilabnahme.
(6) Ist der Kunde Verbraucher und betrifft der Vertrag die Herstellung digitaler Inhalte, gibt es keine Abnahme im Sinne der Absätze 1 bis 5 (§ 650 Abs. 2 BGB). PureHost zeigt Ihnen die Fertigstellung an und stellt Ihnen das Ergebnis bereit. Ihre Rechte bei Mängeln richten sich nach §§ 327 ff. BGB.
#§ 7 Vergütung, Abschlagszahlungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Fremdkosten wie Lizenzen, Stockmaterial oder Schriften sind gesondert ausgewiesen.
(2) PureHost kann Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der bereits erbrachten und vertragsgemäßen Leistungen verlangen (§ 632a BGB). Ist im Angebot ein Zahlungsplan nach Phasen vereinbart, gilt dieser, soweit er diesen Wert nicht wesentlich übersteigt.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, kann im Angebot zusätzlich eine Anzahlung bei Auftragserteilung von höchstens 30 % der Vergütung vereinbart werden. Für Verbraucher gilt allein Absatz 2.
(4) Die Schlussvergütung wird mit der Abnahme fällig, bei Verbrauchern im Fall des § 6 Abs. 6 mit der Bereitstellung. Im Übrigen gelten §§ 8 und 9 AT.
#§ 8 Kündigung vor Fertigstellung
(1) Sie können den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. PureHost kann dann die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich aber anrechnen lassen, was PureHost infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitigen Einsatz der Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Es wird vermutet, dass PureHost danach 5 % der Vergütung zusteht, die auf den noch nicht erbrachten Teil entfällt (§ 648 BGB). Beiden Seiten bleibt der Nachweis eines anderen Betrags offen.
(2) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB bleibt unberührt.
(3) Nach einer Kündigung übergibt PureHost Ihnen die bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse, sobald die darauf entfallende Vergütung bezahlt ist. Für die Nutzungsrechte gilt § 9 entsprechend.
#§ 9 Nutzungsrechte
(1) PureHost räumt Ihnen an den für Sie erstellten Arbeitsergebnissen das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, sie für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen. Bei einer Website ist das der Betrieb der Website unter den vereinbarten Domains einschließlich aller Inhalte, Gestaltungen und Programmteile.
(2) Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Arbeitsergebnisse zu bearbeiten, zu pflegen, anzupassen und weiterzuentwickeln, auch durch Dritte, etwa eine andere Agentur. Sie dürfen das Nutzungsrecht zusammen mit der Website oder dem Unternehmen, für das sie bestimmt ist, auf einen Dritten übertragen.
(3) An Logos und anderen Elementen des Erscheinungsbildes, die eigens für Sie gestaltet werden, erhalten Sie ein ausschließliches Nutzungsrecht, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
(4) Die Rechte gehen mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf Sie über. Bis dahin gestattet PureHost Ihnen die Nutzung, auch die Veröffentlichung, widerruflich. PureHost widerruft die Gestattung nur, wenn Sie mit einem wesentlichen Teil der Vergütung in Verzug sind und eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos verstrichen ist.
(5) Entwürfe, die Sie nicht ausgewählt haben, und allgemeine Werkzeuge, Programmbibliotheken und Vorlagen, die PureHost projektübergreifend verwendet, bleiben bei PureHost. Daran erhalten Sie ein einfaches Nutzungsrecht, soweit sie Bestandteil Ihres Arbeitsergebnisses sind. PureHost darf allgemeine Gestaltungsmittel und Programmteile auch für andere Kunden verwenden, nicht aber die für Sie individuell gestalteten Elemente.
#§ 10 Stockmaterial, Open Source und Lizenzen Dritter
(1) Setzt PureHost Bilder, Grafiken, Schriften, Videos oder Musik aus Bilddatenbanken oder anderen fremden Quellen ein, sorgt PureHost dafür, dass die Lizenz die vereinbarte Nutzung durch Sie deckt. PureHost dokumentiert für jedes Element Quelle, Lizenznehmer und Lizenzumfang und übergibt die Dokumentation mit dem Werk. Lizenzbedingungen, die die Nutzung beschränken, etwa auf die Website, halten Sie ein.
(2) Websites enthalten regelmäßig Open-Source-Software wie WordPress, Themes, Plugins und Programmbibliotheken. Für diese gelten deren Lizenzen, etwa die GNU General Public License. Die wesentlichen Komponenten und ihre Lizenzen führt die Dokumentation auf.
(3) Kostenpflichtige Plugins, Themes oder Dienste Dritter setzt PureHost nur nach Absprache ein. Ihre laufenden Kosten und Bedingungen nennt PureHost vorher. Werden sie über PureHost bezogen, gelten die Besonderen Bedingungen Lizenzen Dritter und SSL-Zertifikate.
#§ 11 Inhalte mit KI-Unterstützung
(1) PureHost kann für Texte, Bilder und Programmcode Werkzeuge mit künstlicher Intelligenz einsetzen. PureHost prüft und bearbeitet die Ergebnisse und kennzeichnet in der Dokumentation, welche Inhalte wesentlich mit KI erstellt wurden. Wünschen Sie keinen Einsatz von KI, teilen Sie das vor Auftragserteilung mit. Das Angebot berücksichtigt das dann.
(2) An Inhalten, die überwiegend von einer KI erzeugt wurden, besteht möglicherweise kein Urheberrecht. Sie können Dritten dann nicht verbieten, diese Inhalte ebenfalls zu verwenden. Ihre Nutzungsrechte nach § 9 bleiben im Verhältnis zu PureHost unberührt.
(3) Vertrauliche Unterlagen und personenbezogene Daten aus Ihrem Projekt gibt PureHost nur in KI-Dienste ein, die nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung zugelassen sind.
(4) Ob veröffentlichte Inhalte nach gesetzlichen Vorgaben als KI-erzeugt zu kennzeichnen sind, entscheiden Sie als Betreiber der Website. PureHost weist Sie auf erkennbare Kennzeichnungspflichten hin.
#§ 12 Lieferumfang
(1) Mit der Abnahme, bei Verbrauchern mit der Bereitstellung, erhalten Sie
- die fertige Installation auf dem vereinbarten Hosting oder, wenn Sie ein anderes Hosting nutzen, ein vollständiges Paket aus Dateien und Datenbank,
- die Zugangsdaten mit Administratorrechten für das Content-Management-System und, soweit PureHost sie eingerichtet hat, für weitere Dienste,
- eine Dokumentation mit den eingesetzten Komponenten, Lizenzen nach § 10 und einer kurzen Anleitung zur Pflege der Inhalte.
(2) Offene Quelldateien von Grafiken und Layouts, etwa in den Formaten von Bildbearbeitungs- und Gestaltungsprogrammen, gehören nur zum Lieferumfang, wenn das Angebot es vorsieht. Andernfalls stellt PureHost sie auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung bereit. Logos erhalten Sie stets zusätzlich als Vektordatei.
(3) Läuft die Website auf einem Hosting von PureHost, gilt für spätere Anbieterwechsel und Datenrückgabe § 13 AT.
#§ 13 Verantwortung für Rechtstexte, Einwilligungen und Barrierefreiheit
(1) Für die rechtliche Gestaltung Ihrer Website sind Sie verantwortlich, soweit Sie PureHost nicht ausdrücklich damit beauftragt haben. Das betrifft insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungsbanner, Widerrufsbelehrung und Bedingungen eines Shops sowie die Zulässigkeit Ihrer Inhalte. PureHost erbringt keine Rechtsberatung.
(2) Bindet PureHost Dienste ein, die eine Einwilligung der Besucher erfordern können, etwa Analyse- oder Kartendienste, weist PureHost Sie darauf hin und richtet auf Wunsch ein Einwilligungsbanner technisch ein.
(3) Ob Ihre Website die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen muss, insbesondere nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, beurteilen Sie. PureHost schuldet Barrierefreiheit nur, wenn sie im Angebot vereinbart ist. Dann gilt der dort genannte Standard, etwa die Konformitätsstufe AA der WCAG in der vereinbarten Fassung.
(4) Die Website wird für die bei Fertigstellung aktuellen Versionen der gängigen Browser und Endgeräte gestaltet, soweit das Angebot nichts anderes festlegt.
#§ 14 Pflege nach Fertigstellung
(1) Nach der Fertigstellung brauchen Content-Management-Systeme, Themes und Plugins regelmäßige Sicherheitsaktualisierungen. Diese sind nicht Teil des Werkvertrags. Sie übernehmen sie selbst oder schließen dafür einen Wartungsvertrag nach den Besonderen Bedingungen Managed Services.
(2) Ihre Mängelrechte bleiben davon unberührt (§ 15 AT, für Verbraucher §§ 327 ff. BGB).
#§ 15 Referenz und Hinweis auf PureHost
(1) Ist der Kunde Unternehmer, darf PureHost Ihren Namen, Ihr Logo, einen Link und Bildschirmansichten des Werks als Referenz auf den eigenen Websites und in Präsentationen zeigen. Sie können dem jederzeit in Textform widersprechen. PureHost entfernt die Referenz dann in angemessener Frist, spätestens innerhalb von 14 Tagen.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, nennt PureHost Sie nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung als Referenz.
(3) PureHost darf im Fußbereich oder im Impressum der Website einen dezenten Hinweis auf PureHost als Ersteller anbringen, etwa „Webdesign: PureHost“ mit Link, wenn Sie bei Auftragserteilung nicht widersprechen. Sie können den Hinweis jederzeit selbst entfernen oder kostenlos entfernen lassen.
↑ Nach obenBesondere Bedingungen
Besondere Bedingungen Managed Services
Geltung: Servermanagement, Wartungsverträge für Server und Websites, Monitoring, Backup als Dienst, Umzugsservice, Support und Stundenleistungen sowie sonstige Dienst- und Einrichtungsleistungen, die nicht unter die Besonderen Bedingungen Webdesign und Entwicklung fallen.
Verhältnis zum Allgemeinen Teil: Diese Besonderen Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PureHost (Allgemeiner Teil, „AT“). Bei Widerspruch gehen sie dem AT vor. Angebot, Leistungsbeschreibung und andere Individualabreden gehen beiden vor (§ 1 AT). „Sie“ bezeichnet den Kunden im Sinne von § 2 AT. Haftung, Zahlung, Laufzeit, Kündigung und Gerichtsstand richten sich allein nach dem AT. Betreut PureHost einen Server, den Sie bei PureHost gemietet haben, gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen Server, Speicher und Anwendungen.
#§ 1 Dienstleistung oder Werkleistung
(1) Laufende Betreuung, Servermanagement, Wartungsverträge, Monitoring, Backup als Dienst, Support und Arbeiten nach Aufwand sind Dienstleistungen. PureHost schuldet die fachgerechte Ausführung, aber keinen bestimmten Erfolg.
(2) Leistungen mit einem fest umrissenen Ergebnis sind Werkleistungen. Dazu gehören insbesondere der Umzugsservice und die Einrichtung eines bestimmten Systems zu einem Festpreis. Für Abnahme, Mitwirkung und Kündigung vor Fertigstellung gelten die §§ 3, 6 und 8 der Besonderen Bedingungen Webdesign und Entwicklung entsprechend.
(3) Welche Art vorliegt, nennt das Angebot oder die Leistungsbeschreibung. Ist das nicht eindeutig und wird nach Aufwand abgerechnet, handelt es sich um eine Dienstleistung.
#§ 2 Servicekernzeiten
(1) Die Servicekernzeiten von PureHost sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen sowie der 24. und 31. Dezember (Kernzeiten).
(2) Bereitschaft außerhalb der Kernzeiten, bis hin zu einer Erreichbarkeit rund um die Uhr, übernimmt PureHost nur, wenn das vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung bearbeitet PureHost Anfragen außerhalb der Kernzeiten nach Möglichkeit, ist dazu aber nicht verpflichtet.
(3) Arbeiten außerhalb der Kernzeiten, die Sie ausdrücklich verlangen, berechnet PureHost mit einem Zuschlag auf den Aufwandssatz nach § 8 Abs. 7 AT: 50 % an Arbeitstagen von 17 bis 22 Uhr und samstags, 100 % nachts von 22 bis 9 Uhr, sonntags und an Feiertagen. Die Beträge nennt die Preisliste. Arbeiten, die PureHost von sich aus wegen einer Störung im eigenen Verantwortungsbereich außerhalb der Kernzeiten durchführt, sind zuschlagsfrei.
#§ 3 Reaktionszeiten
(1) Reaktionszeiten schuldet PureHost nur, wenn sie im Angebot oder in einer Leistungsvereinbarung (SLA) festgelegt sind.
(2) Reaktionszeit ist die Zeit zwischen dem Eingang einer Störungsmeldung über den vereinbarten Weg und dem Beginn der Bearbeitung durch eine fachkundige Person. Sie ist keine Zusage, die Störung in dieser Zeit zu beheben. Reaktionszeiten laufen nur während der vereinbarten Servicekernzeiten.
(3) Eine Leistungsvereinbarung kann Störungen nach Schwere einstufen und für jede Stufe eigene Zeiten festlegen. Ohne eine solche Einstufung gilt die vereinbarte Zeit für alle Meldungen.
#§ 4 Servermanagement und Wartungsverträge
(1) Beim Servermanagement übernimmt PureHost die Betreuung eines Servers in dem Umfang, den das Angebot beschreibt. Für einen Server, den Sie bei PureHost als managed gebucht haben, ist die Grundbetreuung bereits im Server enthalten (§ 3 der Besonderen Bedingungen Server, Speicher und Anwendungen). Servermanagement ergänzt diese oder bezieht sich auf Server bei anderen Anbietern.
(2) Bei Wartungsverträgen für Websites aktualisiert PureHost in den vereinbarten Abständen das Content-Management-System, Themes und Plugins. PureHost legt vor jeder Aktualisierung eine Sicherung an und prüft danach die im Wartungsvertrag genannten Kernfunktionen der Website.
(3) Führt eine Aktualisierung zu einem Fehler, stellt PureHost den vorherigen Stand wieder her oder behebt den Fehler, soweit das zum vereinbarten Umfang gehört. Anpassungen an individuellem Programmcode oder der Ersatz nicht mehr gepflegter Komponenten sind darüber hinaus gesonderte Leistungen. PureHost spricht sie vorher mit Ihnen ab.
(4) Bestimmte Komponenten können Sie von der Wartung ausnehmen. Für deren Sicherheit sind Sie dann selbst verantwortlich.
(5) Umfang, Wartungsintervalle und die monatliche Pauschale von Servermanagement und Wartungsverträgen ergeben sich aus dem Angebot. Ein Stundenkontingent ist nicht enthalten, soweit das Angebot keines nennt. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs berechnet PureHost nach § 10.
#§ 5 Monitoring
(1) Beim Monitoring prüft PureHost die vereinbarten Systeme und Dienste in regelmäßigen Abständen automatisiert, etwa Erreichbarkeit, Antwortzeiten, Speicherplatz, Dienste, Zertifikate und Sicherungen. Was überwacht wird und wer benachrichtigt wird, nennt das Angebot.
(2) Monitoring erkennt nur die Zustände, die überwacht werden, und nur im Abstand der Prüfungen. Es ersetzt keine eigene Sicherheitsüberwachung Ihrer Anwendungen.
(3) Löst das Monitoring eine Meldung aus, reagiert PureHost innerhalb der vereinbarten Servicekernzeiten und Reaktionszeiten. Ist nur eine Benachrichtigung vereinbart, informiert PureHost Sie, ohne selbst einzugreifen.
(4) Für das Monitoring kann PureHost auf Ihren Systemen einen Überwachungsagenten installieren. Er erhebt nur Betriebsdaten, die für die Überwachung nötig sind, etwa Auslastung, Zustand von Diensten und Fehlermeldungen. Inhalte Ihrer Daten liest er nicht aus.
#§ 6 Backup als Dienst
(1) Beim Backup als Dienst sichert PureHost die vereinbarten Systeme oder Daten auf getrennten Sicherungssystemen in Rechenzentren in der EU, mindestens einmal täglich, mit einer Aufbewahrung von mindestens 30 Tagen, soweit das Angebot nichts anderes nennt. Umfang und Verschlüsselung nennt das Angebot.
(2) PureHost überwacht, ob die Sicherungen erfolgreich durchlaufen, und informiert Sie über Fehler, die PureHost nicht selbst beheben kann.
(3) Wiederherstellungen beauftragen Sie bei PureHost. Das Angebot nennt, welche Wiederherstellungen im Preis enthalten sind; sonst gilt § 8 Abs. 2 der Besonderen Bedingungen Webhosting und E-Mail entsprechend.
(4) Eine Sicherung ist kein Archiv. Gelöschte oder geänderte Daten stehen nur so lange zur Verfügung, wie die Aufbewahrungsdauer reicht.
(5) Prüfen Sie in angemessenen Abständen, ob die Sicherung die für Sie wichtigen Daten erfasst. Auf Wunsch führt PureHost eine Probewiederherstellung durch.
#§ 7 Umzugsservice
(1) Beim Umzugsservice überträgt PureHost Websites, Datenbanken, Postfächer oder Server von einem bisherigen Anbieter auf Systeme von PureHost oder umgekehrt. Umfang und Zeitplan legt das Angebot fest.
(2) Sie verschaffen PureHost die nötigen Zugänge zum bisherigen und zum neuen System und teilen mit, welche Daten zu übertragen sind. Den Vertrag mit dem bisherigen Anbieter kündigen Sie selbst, und zwar erst nach erfolgreichem Umzug.
(3) PureHost stimmt mit Ihnen ein Zeitfenster für die Umstellung ab, in dem kurze Unterbrechungen möglich sind. Nach dem Umzug prüft PureHost Vollständigkeit und Funktion anhand der im Angebot genannten Punkte.
(4) Wechseln Sie von PureHost zu einem anderen Anbieter, erhalten Sie Ihre Daten und die Unterstützung beim Wechsel kostenlos (§ 13 AT). Der Umzugsservice nach diesem Paragraphen umfasst dann nur, was darüber hinausgeht, etwa die Einrichtung beim neuen Anbieter.
#§ 8 Zugriff auf Ihre Systeme
(1) Für den Zugriff auf Ihre Systeme und Daten gilt § 18 Abs. 3 AT. Die folgenden Absätze ergänzen ihn für Systeme, die PureHost betreut.
(2) PureHost nutzt dafür persönliche oder dienstbezogene Zugänge mit den geringsten erforderlichen Rechten. Zugangsdaten, die Sie PureHost überlassen, speichert PureHost verschlüsselt und nur so lange, wie sie benötigt werden.
(3) Auf Anfrage teilt PureHost Ihnen mit, welche Personen Zugriff auf Ihre Systeme haben, und gibt Ihnen Auskunft über Zugriffe aus den Systemprotokollen des jeweiligen Servers, soweit diese noch vorhanden sind.
(4) Sie können Zugänge jederzeit entziehen. Leistungen, die den Zugang voraussetzen, kann PureHost dann nicht mehr erbringen.
(5) Für den Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen gilt § 18 Abs. 5 AT.
#§ 9 Ihre Mitwirkung
(1) Sie benennen eine Ansprechperson und informieren PureHost über Änderungen, die Sie selbst an betreuten Systemen vornehmen. Ist vereinbart, dass Sie Wartungstermine vorher bestätigen, tun Sie das rechtzeitig.
(2) Bevor PureHost an Systemen arbeitet, die nicht von PureHost gesichert werden, sorgen Sie für eine aktuelle Sicherung. PureHost weist Sie vor riskanten Eingriffen darauf hin.
#§ 10 Abrechnung
(1) Pauschalen werden nach dem vereinbarten Abrechnungszeitraum berechnet (§ 8 AT). Leistungen nach Aufwand berechnet PureHost nach § 8 Abs. 7 AT, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
(2) Auf Ihr Verlangen schlüsselt PureHost den Aufwand nach Datum, Dauer und Tätigkeit auf (§ 8 Abs. 7 AT).
(3) Ist ein Stundenkontingent vereinbart, wird es mit den Leistungen verrechnet. Nicht genutzte Stunden können bis zu drei Monate übertragen werden und verfallen danach. Bei Vertragsende erstattet PureHost Verbrauchern vorausbezahlte, nicht genutzte Stunden anteilig. Weitergehender Aufwand wird nach Absatz 1 berechnet, nachdem PureHost Sie auf das ausgeschöpfte Kontingent hingewiesen hat.
(4) Fahrtzeit und Fahrkilometer für Arbeiten vor Ort berechnet PureHost nach § 8 Abs. 8 AT. Bei Wartungsverträgen und Servermanagement mit monatlicher Pauschale gilt das nur für Einsätze außerhalb der vereinbarten Wartungstermine.
#§ 11 Exportierbare Daten
(1) Für Anbieterwechsel und Datenrückgabe gilt § 13 AT, soweit eine Leistung ein Datenverarbeitungsdienst ist. Exportierbar sind abschließend
- beim Backup als Dienst alle zum Zeitpunkt des Exports vorhandenen Sicherungsstände in einem gängigen Format,
- beim Monitoring die Liste der überwachten Prüfungen mit ihren Schwellenwerten sowie die gespeicherten Messwerte und Meldungen,
- bei Servermanagement und Wartungsverträgen die von PureHost für Sie erstellte Dokumentation der Systeme.
(2) Nicht exportiert werden die internen Werkzeuge, Skripte und Konfigurationen, mit denen PureHost seine Leistungen erbringt.
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Besondere Bedingungen send-mails.de
Geltung: Diese Besonderen Bedingungen gelten für Verträge über den Dienst send-mails.de. Ergänzend gilt der Allgemeine Teil der Geschäftsbedingungen von PureHost (AT). Bei Widersprüchen gehen diese Besonderen Bedingungen dem AT vor (§ 1 AT). „Sie“ bezeichnet in diesem Text den Kunden im Sinne von § 2 AT.
#§ 1 Leistungen
(1) send-mails.de ist ein Dienst zum Versand von Transaktions-E-Mails. Transaktions-E-Mails sind Nachrichten, die durch ein Vertragsverhältnis oder eine Handlung des Empfängers ausgelöst werden. Beispiele sind Bestell- und Versandbestätigungen, Rechnungen, Kennwort-Rücksetzungen, Anmeldebestätigungen und Systembenachrichtigungen aus Ihrer Anwendung.
(2) PureHost stellt Ihnen dafür einen SMTP-Zugang, eine Programmierschnittstelle (API) und ein Plugin für WordPress bereit. Die technischen Einzelheiten stehen in der Leistungsbeschreibung und in der Dokumentation.
(3) Der gebuchte Tarif legt das monatliche Versandkontingent, die Zahl der Absenderdomains und die zulässige Senderate fest. Optional kann eine dedizierte IP-Adresse gebucht werden (§ 3 Abs. 6). Es gelten die Angaben der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung.
(4) PureHost betreibt den Dienst grundsätzlich in Rechenzentren in der EU und setzt dafür spezialisierte Dienstleister ein (§ 4 AT).
(5) PureHost schuldet die Annahme Ihrer Nachrichten und ihre ordnungsgemäße Übergabe an den Mailserver des Empfängers. Ob eine Nachricht dort angenommen und im Posteingang statt im Spam-Ordner abgelegt wird, entscheidet allein der Betreiber des empfangenden Systems. Eine Zustellung in den Posteingang ist deshalb nicht Gegenstand der Leistung. PureHost wirkt im Rahmen des technisch Üblichen auf eine gute Zustellbarkeit hin, insbesondere durch Authentifizierung (SPF, DKIM) und die Überwachung nach § 5.
(6) Im Kundenbereich sehen Sie Ereignisdaten zu Ihren Nachrichten, insbesondere Annahme durch den Empfangsserver, Bounces und Beschwerden. PureHost speichert Ereignisdaten und das Versandprotokoll 30 Tage. Den Inhalt Ihrer Nachrichten hält PureHost nur in der Warteschlange vor, bis die Zustellung gelungen ist oder nach spätestens 24 Stunden als gescheitert gilt; ein Archiv der Inhalte gibt es nicht.
(7) Für Tests stellt PureHost Testpostfächer bereit. Nachrichten in Testpostfächern werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Testpostfächer dürfen nur mit Testdaten genutzt werden.
(8) PureHost kann künftig eine Messung von Öffnungen und Klicks anbieten. Sie wird nur eingeschaltet, wenn Sie sie für Ihr Konto aktivieren. Für Kennwort-Rücksetzungen und vergleichbare sicherheitsrelevante Nachrichten ist sie ausgeschlossen. Aktivieren Sie die Messung, sind Sie dafür verantwortlich, dass die Empfänger wirksam eingewilligt haben, soweit das Gesetz eine Einwilligung verlangt (insbesondere § 25 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
#§ 2 Absenderdomains
(1) Sie dürfen nur von Domains senden, die Ihnen gehören oder für die Sie vom Inhaber zum Versand berechtigt sind. Auf Verlangen weisen Sie die Berechtigung nach.
(2) Vor dem ersten Versand verifizieren Sie jede Absenderdomain, indem Sie die von PureHost vorgegebenen DNS-Einträge setzen (insbesondere SPF, DKIM und Return-Path). Solange diese Einträge fehlen oder fehlerhaft sind, kann PureHost den Versand von dieser Domain ablehnen. Die Einrichtung einer DMARC-Richtlinie für Ihre Domain liegt in Ihrer Verantwortung. PureHost empfiehlt sie.
(3) Absenderadresse, Absendername und Betreff müssen wahrheitsgemäß sein. Sie dürfen weder Absender noch kommerziellen Charakter einer Nachricht verschleiern (§ 6 Abs. 2 DDG).
(4) Entfernen Sie die DNS-Einträge nach Vertragsende, soweit sie auf den Dienst verweisen. Verwaiste Einträge können von Dritten missbraucht werden.
#§ 3 Zulässige Nutzung
(1) Der Dienst ist für Transaktions-E-Mails bestimmt. Newsletter und andere Massenwerbung dürfen Sie über send-mails.de nicht versenden. Werbende Hinweise in einer Transaktions-E-Mail sind nur zulässig, soweit das Gesetz sie erlaubt, insbesondere nach § 7 Abs. 3 UWG.
(2) Sie versenden nur Nachrichten, für die Sie eine Rechtsgrundlage haben. Die Empfängeradressen müssen Sie rechtmäßig erhoben haben. Gekaufte, gemietete oder aus öffentlichen Quellen gesammelte Adresslisten sind nicht erlaubt.
(3) Unzulässig sind insbesondere Spam, Phishing, Schadsoftware, irreführende Nachrichten, das Umgehen von Kontingenten oder Sperren durch mehrere Konten sowie die in der Nutzungsrichtlinie genannten Inhalte und Nutzungen. Im Übrigen gilt § 7 AT.
(4) Sie dürfen den Dienst auch im Auftrag Dritter nutzen, etwa als Agentur. Für jeden Dritten führen Sie ein eigenes Konto mit eigenem Tarif; mehrere Dritte in einem Konto sind nicht erlaubt. Sie bleiben für alle Konten alleiniger Vertragspartner von PureHost und stehen für die Nutzung durch Ihre Auftraggeber ein wie für eigene.
(5) SMTP-Zugangsdaten und API-Schlüssel sind Zugangsdaten im Sinne von § 6 AT. Besteht der Verdacht, dass Dritte sie kennen, teilen Sie dies PureHost unverzüglich mit und erneuern Sie sie. PureHost kann betroffene Zugangsdaten sofort sperren, wenn über sie missbräuchlich versendet wird. PureHost informiert Sie darüber unverzüglich.
(6) Eine dedizierte IP-Adresse wird Ihnen für die Dauer der Buchung zur alleinigen Nutzung zugewiesen. Sie bleibt Eigentum von PureHost bzw. des eingesetzten Dienstleisters und geht nicht auf Sie über. Eine neue dedizierte IP-Adresse muss schrittweise an das Versandvolumen herangeführt werden. PureHost teilt Ihnen dazu einen Plan mit. Aus technischen Gründen kann PureHost die Adresse nach Ankündigung in Textform mit angemessener Frist austauschen.
#§ 4 Kontingente und Senderate
(1) Das monatliche Kontingent gilt für den jeweiligen Abrechnungsmonat. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Monatsende und werden nicht übertragen.
(2) Erreichen Sie 80 Prozent und 100 Prozent Ihres Kontingents, informiert PureHost Sie per E-Mail. Was bei Erreichen des Kontingents geschieht, legen Sie im Kundenbereich fest: Der Dienst nimmt keine weiteren Nachrichten an, versendet gedrosselt mit einem Viertel der üblichen Geschwindigkeit weiter oder versendet weiter gegen Nachberechnung von 1 Euro je angefangene 1.000 Nachrichten bis zu einem von Ihnen gesetzten Kostendeckel. Ohne Ihre Festlegung nimmt der Dienst keine weiteren Nachrichten an. Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn Sie die Nachberechnung gewählt haben.
(3) Überschreiten Sie die Senderate, nimmt der Dienst weitere Nachrichten vorübergehend nicht an und meldet dies mit einem vorübergehenden Fehlercode. Ihre Anwendung sollte diese Nachrichten später erneut einliefern.
#§ 5 Bounce- und Beschwerdeüberwachung
(1) Hohe Bounce- und Beschwerdequoten schaden dem Ruf der Versandinfrastruktur und damit der Zustellbarkeit bei allen Kunden. PureHost überwacht deshalb für jedes Konto die Quote unzustellbarer Nachrichten (Bounces) und die Quote von Beschwerden der Empfänger.
(2) Empfängeradressen, die dauerhaft unzustellbar sind oder deren Empfänger sich beschwert haben, setzt der Dienst automatisch auf eine Sperrliste Ihres Kontos. An diese Adressen werden keine weiteren Nachrichten versendet. Sie sehen die Einträge im Kundenbereich. Ist eine Adresse wieder gültig oder hat der Empfänger erneut eingewilligt, können Sie den Eintrag im Kundenbereich freigeben. Die Sperrliste gilt nur für Ihr Konto.
(3) Der Dienst sperrt den Versand Ihres Kontos automatisch, wenn innerhalb von sieben Tagen mehr als 5 Prozent Ihrer übergebenen Nachrichten dauerhaft unzustellbar waren oder mehr als 0,1 Prozent Beschwerden ausgelöst haben; gewertet wird erst ab 200 Nachrichten im Zeitraum. Sie sehen die Werte im Kundenbereich und werden vor Erreichen der Grenzen gewarnt. Nach einer Sperre prüft ein Mensch die Ursache mit Ihnen und hebt die Sperre auf, sobald sie beseitigt ist.
(4) Bei Überschreiten der Schwellenwerte geht PureHost gestuft vor. Zunächst erhalten Sie eine Warnung mit den gemessenen Werten. Sinken die Werte nicht, kann PureHost die Senderate drosseln. Als letzte Stufe kann PureHost den Versand vorübergehend sperren. Jede Maßnahme teilt PureHost Ihnen mit Begründung in Textform mit. Die Maßnahme wird aufgehoben, sobald die Ursache beseitigt ist.
(5) Besteht eine akute Gefahr für die Systeme oder für Dritte, etwa durch kompromittierte Zugangsdaten, Phishing oder Schadsoftware, kann PureHost den Versand ohne vorherige Warnung sperren. Die Sperre beschränkt sich auf den Versand. Ihr Zugang zum Kundenbereich bleibt erhalten. Im Übrigen gilt § 7 AT.
(6) Haben Sie die Ursache einer Drosselung oder Sperre zu vertreten, bleibt Ihre Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Entgelte bestehen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Mängeln digitaler Produkte bleiben unberührt.
#§ 6 Prüfung ausgehender Nachrichten und Fernmeldegeheimnis
(1) PureHost prüft ausgehende Nachrichten automatisiert auf Schadsoftware und auf bekannte technische Merkmale von Spam und Phishing, soweit dies zum Schutz der Systeme und zur Abwehr von Missbrauch erforderlich ist.
(2) Eine Kenntnisnahme vom Inhalt Ihrer Nachrichten durch Menschen findet nur in drei Fällen statt: auf Ihre Weisung, etwa im Rahmen einer Supportanfrage; bei einem konkreten Verdacht auf Missbrauch, den die automatische Prüfung oder eine Beschwerde ausgelöst hat, beschränkt auf die beanstandeten Nachrichten und auf das, was für die Entscheidung über eine Sperre nötig ist, mit Vermerk und Mitteilung an Sie; und wenn eine gesetzliche Pflicht es verlangt. Im Übrigen gilt § 18 AT.
#§ 7 Datenschutz
(1) Für die personenbezogenen Daten der Empfänger und den Inhalt Ihrer Nachrichten sind Sie Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. PureHost verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 18 AT).
(2) Sie informieren die Empfänger über die Verarbeitung ihrer Daten, insbesondere in Ihrer eigenen Datenschutzerklärung.
#§ 8 Verfügbarkeit und Zustellversuche
(1) Für die Verfügbarkeit gilt § 5 AT.
(2) Ist ein Empfangsserver vorübergehend nicht erreichbar oder lehnt er eine Nachricht vorübergehend ab, wiederholt der Dienst die Zustellung automatisch über einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden. Danach gilt die Nachricht als unzustellbar und erscheint als Bounce in den Ereignisdaten.
#§ 9 Vertragsende
(1) Für Datenrückgabe und Löschung gilt § 13 AT. Exportierbar im Sinne von § 13 Abs. 8 AT sind abschließend die Ereignisdaten im Rahmen ihrer Speicherdauer, die Sperrliste Ihres Kontos, Ihre Absenderdomains mit den zugehörigen DNS-Vorgaben und Ihre Kontoeinstellungen. Nachrichteninhalte sind nach der Zustellung nicht mehr gespeichert und deshalb nicht exportierbar. Ausgenommen sind als interne Daten von PureHost die Erkennungsmerkmale und Bewertungsregeln der Missbrauchsprüfung.
(2) Eine dedizierte IP-Adresse fällt mit Vertragsende an PureHost zurück.
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Besondere Bedingungen PureHost Video
Geltung: Diese Besonderen Bedingungen gelten für Verträge über den Dienst PureHost Video (pure-video.de). Ergänzend gilt der Allgemeine Teil der Geschäftsbedingungen von PureHost (AT) mit der Nutzungsrichtlinie. Bei Widersprüchen gehen diese Besonderen Bedingungen dem AT vor (§ 1 AT). „Sie“ bezeichnet in diesem Text den Kunden im Sinne von § 2 AT.
#§ 1 Leistungen
(1) PureHost Video ist ein Dienst zum Speichern, Umrechnen und Ausliefern von Videos und zum Senden von Livestreams. Sie binden Videos und Livestreams mit dem Player von PureHost Video in Ihre eigenen Websites ein, etwa über das WordPress-Plugin oder einen Einbettungscode.
(2) Für Livestreams stellt PureHost Ihnen Live-Eingänge bereit, an die Sie mit eigener Software oder Hardware senden. Zusätzlich können Sie einzelne Live-Events mit festem Sendefenster buchen. PureHost kann Ihren Livestream auf Ihren Wunsch gleichzeitig an Plattformen Dritter weiterleiten, etwa YouTube oder Twitch (§ 6).
(3) Umfang, Kontingente für Speicher und Wiedergabe, Zahl der Live-Eingänge und Weiterleitungsziele sowie die Preise für Live-Events ergeben sich aus dem gebuchten Paket und der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung. Leistungen über das Paket hinaus, etwa Live-Events oder Wiedergabe über das Kontingent, rechnet PureHost nach Verbrauch ab. PureHost kann sie von einer Sicherheitsleistung abhängig machen und begrenzt sie mit einer monatlichen Obergrenze, die Sie im Kundenportal sehen. Ist die Obergrenze erreicht, stellt PureHost diese Leistungen bis zum Monatsende ein; Ihr Paket und Ihre Videos bleiben unberührt.
(4) PureHost speichert Ihre Videos in Rechenzentren in Deutschland und liefert sie über ein Netz zur Inhaltsauslieferung aus, das ein spezialisierter Dienstleister mit Sitz in der EU betreibt (§ 4 AT). Die Auslieferung erfolgt ausschließlich über Standorte in Europa.
(5) Auf Websites, die Sie freigegeben haben, zählt der Player die gleichzeitigen Zuschauer Ihrer Livestreams und die Art der Endgeräte. Die Zählung kommt ohne Cookies aus und speichert keine IP-Adressen. Die Ergebnisse sehen Sie in der Livestatistik.
#§ 2 Ihre Verantwortung für Inhalte
(1) Sie entscheiden allein, welche Videos Sie hochladen und was Sie live senden. Sie sind für diese Inhalte verantwortlich, auch für Inhalte, die Mitwirkende, Gäste oder Zuschauer in Ihre Sendung einbringen, etwa durch Einblendungen oder Wortbeiträge.
(2) Rechtswidrige Inhalte, pornografische Inhalte und Inhalte, für die Ihnen die erforderlichen Rechte fehlen, dürfen Sie weder hochladen noch senden noch weiterleiten lassen. Die Einzelheiten regelt die Nutzungsrichtlinie (§ 7 AT).
(3) Vor dem ersten Abruf eines Stream-Schlüssels und bei jeder Buchung eines Live-Events bestätigen Sie im Kundenportal, dass Sie diese Regeln kennen und einhalten. PureHost speichert die Bestätigung mit Zeitpunkt.
#§ 3 Rechte an Inhalten
(1) Sie stellen sicher, dass Sie alle Rechte besitzen, die für das Speichern, das öffentliche Zugänglichmachen, das Senden und die Weiterleitung Ihrer Inhalte nötig sind. Das betrifft insbesondere
- Musik, auch Hintergrundmusik und Musik, die bei einer Veranstaltung im Raum zu hören ist,
- Filme, Serien, Fernseh- und Radiosendungen und Ausschnitte daraus,
- Übertragungen von Sportereignissen und anderen Veranstaltungen, an denen Dritte Senderechte halten,
- Bilder, Grafiken, Schriften und Software, die im Bild zu sehen sind.
(2) Werke, deren Rechte eine Verwertungsgesellschaft wahrnimmt, etwa die GEMA, dürfen Sie nur senden, wenn dafür eine Lizenz besteht. PureHost erwirbt für Ihre Inhalte keine Lizenzen.
(3) Zeigen Sie Personen erkennbar im Bild oder geben Sie ihre Stimme wieder, holen Sie die erforderlichen Einwilligungen ein, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Das gilt besonders für Kinder und Jugendliche und für Livesendungen aus Veranstaltungen, bei denen Besucher ins Bild kommen können. Weisen Sie Besucher vorab darauf hin.
(4) Sie räumen PureHost die Rechte an Ihren Inhalten ein, die PureHost braucht, um den Dienst zu erbringen. Das sind insbesondere das Recht, Ihre Inhalte zu speichern, in andere Formate und Qualitätsstufen umzurechnen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und an die von Ihnen gewählten Plattformen weiterzuleiten. Die Rechte enden mit der Löschung der Inhalte nach § 13 AT. Weitere Rechte erwirbt PureHost nicht.
#§ 4 Rundfunk, Impressum und Jugendschutz
(1) Livestreams können Rundfunk im Sinne des Medienstaatsvertrags sein, wenn sie linear nach einem Sendeplan verbreitet werden und journalistisch-redaktionell gestaltet sind. Ob Ihr Angebot zulassungsfrei ist oder eine Zulassung oder Anzeige bei der Landesmedienanstalt braucht, klären Sie selbst (§§ 52 bis 54 MStV). PureHost ist nicht Rundfunkveranstalter Ihrer Sendungen.
(2) Für Ihre Websites und Sendungen erfüllen Sie selbst die Pflichten zum Impressum und, bei journalistisch-redaktionellen Angeboten, zur Benennung eines Verantwortlichen (§ 5 DDG, § 18 MStV).
(3) Inhalte, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können, dürfen Sie nur mit den Schutzmaßnahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags verbreiten. Jugendgefährdende Inhalte sind ausgeschlossen.
#§ 5 Livesendungen und Maßnahmen
(1) Weil eine Livesendung in Echtzeit läuft, ist eine Anhörung vor einer Maßnahme oft nicht möglich. Ist ein laufender Livestream offensichtlich rechtswidrig, verstößt er offensichtlich gegen das Verbot pornografischer Inhalte oder geht von ihm eine erhebliche Gefahr für Personen aus, kann PureHost die Sendung, einzelne Weiterleitungen oder den Live-Eingang sofort unterbrechen (§ 7 Abs. 4 AT). PureHost teilt Ihnen die Unterbrechung sofort mit und begründet sie anschließend nach § 8 der Nutzungsrichtlinie und gibt den Live-Eingang wieder frei, sobald ihr Grund entfallen ist.
(2) Gespeicherte Videos sperrt PureHost bei einem Verstoß, statt sie zu löschen, damit sie nach einem erfolgreichen Widerspruch wieder abrufbar sind.
(3) Das Entgelt für ein gebuchtes Live-Event bleibt geschuldet, wenn PureHost die Sendung aus einem Grund unterbricht, den Sie zu vertreten haben (§ 7 Abs. 7 AT). Unterbricht PureHost zu Unrecht, erstattet PureHost das Entgelt für das betroffene Live-Event. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 16 AT.
#§ 6 Weiterleitung an Plattformen Dritter
(1) Leitet PureHost Ihren Livestream auf Ihren Wunsch an Plattformen Dritter weiter, schließen Sie mit der jeweiligen Plattform einen eigenen Vertrag. Deren Nutzungsbedingungen und Inhaltsregeln gelten für Ihre Sendung dort zusätzlich und sind oft strenger als diese Bedingungen. PureHost ist an diesem Vertrag nicht beteiligt.
(2) PureHost schuldet die Übergabe Ihres Livestreams an den Empfangsserver der Plattform mit den Zugangsdaten, die Sie hinterlegt haben. Ob die Plattform den Livestream annimmt, ausspielt, einschränkt oder Ihr Konto dort sperrt, entscheidet allein die Plattform. Darauf hat PureHost keinen Einfluss.
(3) Ihre Zugangsdaten zu Plattformen, also Stream-Schlüssel und die Berechtigungen aus einer Verbindung mit Ihrem Plattformkonto, speichert PureHost verschlüsselt und verwendet sie nur für die Funktionen, die Sie eingerichtet haben. Bei einer Verbindung mit Ihrem Plattformkonto sind das das Abrufen des Stream-Schlüssels, das Setzen von Titel und Kategorie Ihrer Sendung und die Einstellungen des Chats, die Sie gewählt haben. Sie können eine Verbindung jederzeit im Kundenportal trennen. PureHost widerruft dann die Berechtigung bei der Plattform und löscht die gespeicherten Zugangsdaten.
#§ 7 Zugriff durch PureHost
(1) Zur Unterstützung auf Ihre Anfrage, zur Behebung von Störungen und zur Prüfung von Meldungen nach der Nutzungsrichtlinie können Beschäftigte von PureHost Ihr Kundenkonto einsehen und darin für Sie handeln. Kennwort und zweiter Faktor Ihres Zugangs bleiben dabei gesperrt.
(2) Jeder solche Zugriff wird bei PureHost mit Zeitpunkt, handelnder Person, Anlass und den vorgenommenen Änderungen protokolliert. Zugriffe auf Ihre Anfrage zeigt das Kundenportal in Ihrem Verlauf an. Ohne Anzeige im Verlauf greift PureHost nur zu, wenn ein Verdacht auf Missbrauch, eine Störung oder ein Sicherheitsvorfall das erfordert.
#§ 8 Vertragsende
(1) Nach Vertragsende können Sie Ihre Videos nach § 13 AT abrufen. Danach löscht PureHost Ihre Videos, Aufzeichnungen, Statistiken und gespeicherten Zugangsdaten zu Plattformen.
(2) Livestreams zeichnet PureHost nur auf, wenn Sie das ausdrücklich wünschen. Die Aufzeichnung legt PureHost nach dem Ende der Sendung als Video in Ihrer Bibliothek ab. Wie lange sie gespeichert bleibt, legen Sie fest; spätestens mit dem Vertragsende gilt Absatz 1.
(3) Bestehende Verbindungen mit Plattformkonten widerruft PureHost zum Vertragsende.
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Besondere Bedingungen antispamproxy.cloud
Geltung: Diese Besonderen Bedingungen gelten für Verträge über den Dienst antispamproxy.cloud einschließlich Testzugängen und des Tarifs Free. Ergänzend gilt der Allgemeine Teil der Geschäftsbedingungen von PureHost (AT). Bei Widersprüchen gehen diese Besonderen Bedingungen dem AT vor (§ 1 AT). „Sie“ bezeichnet in diesem Text den Kunden im Sinne von § 2 AT.
#§ 1 Leistungen
(1) antispamproxy.cloud ist ein vorgeschalteter Filter für eingehende E-Mails. Sie richten den MX-Eintrag Ihrer Domain auf die Filtersysteme von PureHost. Diese nehmen E-Mails für Ihre Domain entgegen, prüfen sie auf Spam, Schadsoftware und Betrugsversuche und leiten zulässige E-Mails an Ihren Mailserver (Zielserver) weiter. Ausgehende E-Mails filtert der Dienst nicht.
(2) Je nach Ergebnis der Prüfung wird eine E-Mail an den Zielserver weitergeleitet, mit einer Kennzeichnung weitergeleitet, in die Quarantäne gelegt (§ 5) oder bereits bei der Einlieferung abgewiesen. Bei einer Abweisung erhält der einliefernde Server eine Fehlermeldung. Der Absender wird darüber in der Regel von seinem eigenen Mailsystem benachrichtigt. Eine abgewiesene E-Mail wird von PureHost nicht gespeichert.
(3) Die Filtersysteme sind redundant aufgebaut und werden in getrennten Rechenzentren in Deutschland und Finnland betrieben.
(4) Zum Dienst gehören ein Webportal mit Berichten, eine Quarantäneverwaltung, eine Vertrauensliste und ein Mail-Tester. Der Umfang je Tarif (Free, Basic, Pro, Max), insbesondere die Zahl der Domains, steht in der Leistungsbeschreibung.
(5) In den Tarifen Pro und Max prüft der Dienst E-Mails zusätzlich mit einer KI-gestützten Inhaltsanalyse (§ 6). Im Tarif Max kommt eine vertiefte KI-Prüfung hinzu.
(6) Ein Testzugang läuft 30 Tage und endet automatisch, ohne dass Sie kündigen müssen. Er geht nur dann in einen kostenpflichtigen Tarif über, wenn Sie diesen ausdrücklich bestellen. Im Übrigen gilt § 3 AT.
#§ 2 Einrichtung und Mitwirkung
(1) Sie dürfen den Dienst nur für Domains nutzen, die Ihnen gehören oder für die Sie vom Inhaber dazu berechtigt sind. PureHost kann vor der Aktivierung einen technischen Nachweis verlangen, etwa einen DNS-Eintrag.
(2) Die Umstellung des MX-Eintrags und die Einrichtung des Zielservers sind Ihre Aufgabe. PureHost stellt Ihnen dafür eine Anleitung bereit.
(3) PureHost empfiehlt, dass Ihr Zielserver E-Mails nur noch von den Filtersystemen annimmt. Andernfalls können Absender den Filter umgehen, indem sie Ihren Zielserver direkt ansprechen.
(4) Sie halten die Angaben zu Zielserver und gültigen Empfängeradressen aktuell, soweit der Dienst diese Angaben nutzt. Fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass E-Mails nicht zugestellt oder an Dritte zugestellt werden.
#§ 3 Rollen im Portal
(1) Das Portal kennt die Rollen Reseller oder Agentur, Domain-Administrator und Endnutzer. Sie legen fest, wer welche Rolle erhält. Jedes Konto darf nur von der Person genutzt werden, für die es angelegt wurde.
(2) Endnutzer sehen nur ihre eigene Quarantäne und ihre eigenen Berichte. Domain-Administratoren sehen alle E-Mails der von ihnen verwalteten Domains, die in der Quarantäne liegen, einschließlich der Inhalte. Vergeben Sie diese Rolle deshalb nur an Personen, die dazu nach Ihren internen Regeln befugt sind.
(3) Nutzen Sie den Dienst als Reseller oder Agentur für Domains Ihrer eigenen Kunden, bleiben Sie Vertragspartner von PureHost. Sie stellen sicher, dass Ihre Kunden der Filterung zugestimmt haben, dass Sie mit ihnen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen haben und dass PureHost darin als Unterauftragsverarbeiter vorgesehen ist.
#§ 4 Filterergebnisse
(1) Die Prüfung erfolgt automatisiert nach dem Stand der Technik. Kein Filter erkennt Spam und Schadsoftware fehlerfrei. Es kann vorkommen, dass erwünschte E-Mails als Spam eingestuft werden und dass unerwünschte E-Mails durchgelassen werden. Eine einzelne Fehleinstufung ist für sich genommen kein Mangel des Dienstes. Ein Mangel liegt vor, wenn der Filter nicht so arbeitet, wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
(2) Eine Zustellgarantie übernimmt PureHost nicht. Für Schäden aus Fehleinstufungen haftet PureHost nach § 16 AT.
(3) Einträge in der Vertrauensliste nehmen Absender von bestimmten Prüfungen aus. Das Risiko, dass über einen solchen Absender Spam oder Schadsoftware eingeht, tragen Sie.
(4) Korrigieren Sie eine Einstufung im Portal, nutzt der Dienst diese Korrektur, um künftige Einstufungen für alle Kunden zu verbessern. Dafür speichert der Dienst nur statistische Merkmale der E-Mail, keine Inhalte.
#§ 5 Quarantäne
(1) E-Mails, die der Dienst als verdächtig einstuft, legt er in die Quarantäne. Von dort können berechtigte Nutzer sie ansehen, freigeben oder löschen.
(2) Die Aufbewahrungsfrist der Quarantäne richtet sich nach dem Tarif: Free 3 Tage, Basic 30 Tage, Pro 60 Tage, Max 90 Tage. Nach Ablauf der Frist löscht der Dienst die E-Mail automatisch und endgültig.
(3) Prüfen Sie die Quarantäne oder die Quarantäneberichte regelmäßig, mindestens einmal innerhalb jeder Aufbewahrungsfrist. Sorgen Sie dafür, dass auch Ihre Endnutzer dies tun oder dass ein Administrator es für sie übernimmt. Unterbleibt die Prüfung, kann dies bei einem Schaden als Mitverschulden berücksichtigt werden (§ 254 BGB).
#§ 6 KI-gestützte Inhaltsanalyse (Tarife Pro und Max)
(1) In den Tarifen Pro und Max übermittelt der Dienst den Inhalt, die Kopfzeilen und die enthaltenen Links einer E-Mail an ein KI-Modell. Das Modell betreibt ein spezialisierter Dienstleister mit Sitz und Rechenzentren in Deutschland als Unterauftragsverarbeiter von PureHost. Das Modell bewertet, ob die E-Mail Spam, Betrug oder Schadsoftware enthält. Im Tarif Max prüft der Dienst auffällige E-Mails zusätzlich vertieft, indem Text und Kopfzeilen ein zweites Mal mit einem anderen Modell bewertet werden; Links werden dabei nicht aufgerufen und Anhänge nicht geöffnet.
(2) Die Daten werden nur für die Einstufung der jeweiligen E-Mail verwendet. Der Dienstleister nutzt sie nicht zum Training seiner Modelle und speichert sie nicht über die Verarbeitung hinaus. PureHost speichert das Ergebnis der Einstufung mit Absender, Betreff und Kopfzeilen der E-Mail für 90 Tage und danach ohne Betreff und Kopfzeilen, nur mit Absenderdomain, Bewertung und Gründen, für weitere 90 Tage, um Einstufungen nachvollziehen und die Filterregeln pflegen zu können.
(3) Die Einstufung erfolgt automatisiert. Menschen bei PureHost lesen die Inhalte dafür nicht. Über die endgültige Behandlung einer E-Mail in der Quarantäne entscheiden Sie und Ihre Nutzer.
(4) Mit der Wahl der Tarife Pro oder Max weisen Sie PureHost an, die Inhaltsanalyse durchzuführen. Wollen Sie sie nicht, wählen Sie den Tarif Basic. Für den Wechsel gilt § 4 Abs. 7 AT.
(5) Der Mail-Tester analysiert E-Mails, die Sie selbst zu Testzwecken an ihn senden, mit denselben Verfahren einschließlich der KI-gestützten Analyse. Senden Sie dem Mail-Tester nur E-Mails, die Sie zu diesem Zweck verwenden dürfen. Testergebnisse werden nach 30 Tagen gelöscht.
#§ 7 Fernmeldegeheimnis und Ihre Verantwortung gegenüber Ihren Nutzern
(1) E-Mails, die der Dienst verarbeitet, unterliegen dem Fernmeldegeheimnis (§ 3 TDDDG). PureHost verschafft sich vom Inhalt und von den näheren Umständen nur Kenntnis, soweit dies für die vereinbarte Filterung, für den Betrieb und den Schutz der Systeme oder auf Ihre Weisung im Einzelfall erforderlich ist. Im Übrigen gilt § 18 AT.
(2) Sie dürfen den Dienst nur für Domains einsetzen, deren E-Mails Sie filtern, in Quarantäne legen, abweisen und in den Tarifen Pro und Max inhaltlich analysieren lassen dürfen.
(3) Gegenüber den Personen, die Postfächer Ihrer Domains nutzen, sind Sie für die Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung verantwortlich. Sie informieren diese Personen vorab über die Filterung, die Quarantäne, die Einsichtsmöglichkeiten der Administratoren und gegebenenfalls über die KI-gestützte Inhaltsanalyse. Erlauben Sie die private Nutzung der Postfächer, regeln Sie die Filterung ausdrücklich, etwa in einer Nutzungsrichtlinie, einer Einwilligung der Nutzer oder einer Betriebsvereinbarung. Bestehende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachten Sie.
(4) Sind Sie Verbraucher und nutzen Sie den Dienst für eine eigene Domain, gilt Absatz 3 für die Personen, denen Sie ein Postfach dieser Domain überlassen, etwa Familienangehörige.
#§ 8 Ausfall der Filtersysteme
(1) Für die Verfügbarkeit gilt § 5 AT.
(2) Sind die Filtersysteme nicht erreichbar, versuchen sendende Mailserver nach den üblichen Internetstandards die Zustellung über mehrere Tage erneut. E-Mails gehen deshalb bei einem kurzen Ausfall in der Regel nicht verloren, sondern werden verzögert zugestellt. Ob und wie lange ein sendender Server erneut zustellt, liegt nicht im Einflussbereich von PureHost. Eine Gewähr dafür übernimmt PureHost nicht.
(3) Ist Ihr Zielserver nicht erreichbar, hält der Dienst angenommene E-Mails zurück und versucht die Zustellung bis zu fünf Tage lang erneut. Danach erhält der Absender eine Unzustellbarkeitsnachricht.
#§ 9 Tarif Free
(1) Der Tarif Free ist unentgeltlich. Für ihn sagt PureHost keine bestimmte Verfügbarkeit zu (§ 5 Abs. 1 AT). Für die Haftung gilt § 16 Abs. 7 AT.
(2) PureHost kann den Tarif Free mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen. PureHost weist dabei auf die rechtzeitige Rückstellung des MX-Eintrags hin.
#§ 10 Vertragsende
(1) Stellen Sie den MX-Eintrag Ihrer Domain rechtzeitig vor Vertragsende auf Ihren eigenen Mailserver oder einen anderen Anbieter um. Nach Vertragsende nehmen die Filtersysteme keine E-Mails für Ihre Domain mehr an. Absender erhalten dann eine Fehlermeldung. PureHost erinnert Sie vor Vertragsende in Textform daran.
(2) Für Datenrückgabe und Löschung gilt § 13 AT. Exportierbar im Sinne von § 13 Abs. 8 AT sind abschließend die E-Mails in der Quarantäne innerhalb ihrer Aufbewahrungsfrist, die Berichte, die Vertrauenslisten, die Domain- und Zielserver-Einstellungen und die Benutzerkonten mit ihren Rollen. Ausgenommen sind als interne Daten von PureHost die Filterregeln, Bewertungsmodelle und Reputationsdaten des Dienstes, auch soweit sie aus Ihren Korrekturen gelernt haben. Geben Sie E-Mails in der Quarantäne vor Vertragsende frei oder laden Sie sie herunter, weil ihre Aufbewahrungsfrist unabhängig vom Vertragsende abläuft.
↑ Nach obenBesondere Bedingungen
Besondere Bedingungen Softwarelizenzen für WHMCS-Module (FinanzCenter Pro und weitere Module)
Geltung: Diese Besonderen Bedingungen gelten für Lizenzen an Software-Modulen von PureHost für die Abrechnungssoftware WHMCS, insbesondere FinanzCenter Pro mit allen Modulen und Editionen, das Reverse-Charge-Modul, die Inkasso-Anbindung inkassoDE und das Modul ispCP Omega (zusammen „Module“). Ergänzend gilt der Allgemeine Teil der Geschäftsbedingungen von PureHost (AT). Bei Widersprüchen gehen diese Besonderen Bedingungen dem AT vor (§ 1 AT). „Sie“ bezeichnet in diesem Text den Kunden im Sinne von § 2 AT. Die Module werden ausschließlich an Unternehmer abgegeben.
#§ 1 Nur für Unternehmer
(1) PureHost schließt Verträge über die Module nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Bei der Bestellung geben Sie Ihre Firma an und bestätigen, dass Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bestellen.
(2) PureHost kann vor der Freischaltung einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen, etwa die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen Gewerbe- oder Registernachweis.
(3) Die Regeln des AT, die ausdrücklich nur für Verbraucher gelten, finden auf diese Verträge keine Anwendung.
#§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Überlassung der Module zur Installation in Ihrer eigenen WHMCS-Installation. Die Module laufen auf Ihrem Server. PureHost betreibt die Module nicht für Sie und hat ohne Ihre Freigabe keinen Zugriff auf Ihre Installation oder Ihre Daten.
(2) Funktionen, Editionen und Grenzen der Module ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Handbuch zum Zeitpunkt der Bestellung.
(3) Die Module werden als Abonnement überlassen. Die Nutzung ist auf die Vertragslaufzeit begrenzt und wird wiederkehrend abgerechnet; Updates und Support sind während der Laufzeit enthalten. Für Module, die PureHost früher einmalig verkauft hat (ispCP Omega), dürfen Sie die gelieferte Version unbefristet nutzen; Updates und Support gibt es dafür nicht mehr.
(4) Testlizenzen sind auf den genannten Zeitraum und Zweck beschränkt und enden automatisch.
(5) WHMCS selbst ist ein Produkt eines Drittherstellers. Die WHMCS-Lizenz und deren Bedingungen sind Ihre Sache und nicht Gegenstand dieses Vertrags.
#§ 3 Nutzungsrechte
(1) PureHost räumt Ihnen ein einfaches, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Module in einer produktiven WHMCS-Installation unter der lizenzierten Domain für Ihre eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Zusätzlich dürfen Sie die Module in einer Test- oder Entwicklungsinstanz nutzen, die nur lokal erreichbar ist; für eine Testinstanz unter eigener Domain stellt PureHost Ihnen auf Anfrage eine kostenlose Testlizenz aus. Bei der Abonnement-Lizenz ist das Recht auf die Vertragslaufzeit befristet.
(2) Sie dürfen die Module nicht vermieten, nicht als Dienst für Dritte betreiben und nicht an Dritte weitergeben, soweit die folgenden Absätze nichts anderes bestimmen. Betreiben Sie WHMCS für mehrere eigene Unternehmen oder Marken, benötigen Sie für jede Installation eine eigene Lizenz.
(3) Eine Dauerlizenz dürfen Sie insgesamt an einen Dritten übertragen, wenn Sie die eigene Nutzung vollständig aufgeben, alle Kopien löschen, PureHost den Erwerber in Textform mitteilen und der Erwerber diese Bedingungen übernimmt. Die Übertragung einer Abonnement-Lizenz bedarf der Zustimmung von PureHost. PureHost verweigert die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund, etwa bei einem Unternehmensverkauf.
(4) Ihre gesetzlichen Rechte nach §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt. Dazu gehören das Recht auf eine Sicherungskopie, auf das Beobachten und Testen der Funktionsweise und, in den gesetzlichen Grenzen, auf Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität. Fehler dürfen Sie selbst berichtigen oder berichtigen lassen, wenn PureHost einen gemeldeten Fehler nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt.
(5) Anpassungen über die dokumentierten Schnittstellen, Hooks und Vorlagen sind erlaubt. Darüber hinaus dürfen Sie den Code der Module nicht bearbeiten. PureHost liefert die Module verschlüsselt aus; die Ausführung setzt die in der Leistungsbeschreibung genannte Laufzeitumgebung voraus. Einen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes haben Sie nicht.
(6) Enthalten die Module Open-Source-Bestandteile, gelten für diese vorrangig deren Lizenzbedingungen. PureHost nennt sie im Handbuch.
(7) Alle Rechte an den Modulen, die Ihnen nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben bei PureHost. Für Software und Dokumentation gilt ergänzend § 19 AT.
#§ 4 Lizenzprüfung
(1) Die Module prüfen bei der Aktivierung und danach regelmäßig über einen Lizenzserver von PureHost, ob eine gültige Lizenz besteht, in der Regel einmal täglich. Dabei übermitteln sie den Lizenzschlüssel, die Domain der Installation, den Installationspfad, die Version des Moduls sowie technisch bedingt die IP-Adresse Ihres Servers. Ist der Lizenzserver nicht erreichbar, bleiben die lizenzierten Funktionen bis zu 14 Tage freigeschaltet. Inhalte Ihrer WHMCS-Datenbank, insbesondere Kunden-, Rechnungs- oder Bankdaten, werden nicht übermittelt.
(2) Ist der Lizenzserver nicht erreichbar, arbeiten die Module für 14 Tage uneingeschränkt weiter. Eine Störung des Lizenzservers darf Ihren Betrieb nicht unterbrechen.
(3) Stellt die Lizenzprüfung fest, dass keine gültige Lizenz mehr besteht, informiert PureHost Sie in Textform. Nach einer Nachfrist von 7 Tagen stellen die Module den Betrieb ein. Die von den Modulen erzeugten Daten bleiben in Ihrer Datenbank erhalten; die Module löschen nichts. Mit einer neuen Lizenz sind sie sofort wieder nutzbar.
(4) Sie dürfen die Lizenzprüfung nicht umgehen, verändern oder ihre Ergebnisse verfälschen.
#§ 5 Updates und Support
(1) Während der Laufzeit des Abonnements oder des Update-Zeitraums einer Dauerlizenz stellt PureHost Updates bereit. Updates beheben Fehler und Sicherheitslücken und passen die Module an neue Versionen von WHMCS an, soweit dies mit angemessenem Aufwand möglich ist. Auf neue Funktionen besteht kein Anspruch.
(2) Die Installation von Updates ist Ihre Aufgabe. Sichern Sie Ihre Installation vor jedem Update. PureHost empfiehlt, Updates zuerst in einer Testinstanz einzuspielen.
(3) PureHost leistet Support für die jeweils aktuelle Hauptversion der Module und für die vorhergehende noch zwölf Monate nach Erscheinen der neuen, per Ticket im Kundenportal während der Servicekernzeiten nach § 4 Abs. 5 AT. Eine Reaktionszeit sagt PureHost nicht zu; in der Regel antwortet PureHost am nächsten Arbeitstag.
(4) Nicht zum Support gehören individuelle Anpassungen, die Einrichtung Ihrer Bank-, Inkasso- oder KI-Anbindungen über die Anleitung hinaus, Datenübernahmen aus anderen Systemen sowie steuerliche, buchhalterische oder rechtliche Beratung. Individuelle Anpassungen, Einrichtungen und Datenübernahmen bietet PureHost auf Wunsch gesondert an; steuerliche und rechtliche Beratung bietet PureHost nicht an.
#§ 6 Systemvoraussetzungen und Mitwirkung
(1) Die Module setzen die im Handbuch genannten Versionen von WHMCS, PHP und Datenbank voraus. Sie halten Ihre Umgebung innerhalb dieser Voraussetzungen und sicherheitstechnisch aktuell.
(2) Sie sichern Ihre WHMCS-Datenbank und Ihre Installation regelmäßig nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Datensicherung.
(3) Für eine Fehlerbehebung beschreiben Sie den Fehler nachvollziehbar und stellen die nötigen Informationen bereit, etwa Versionen, Fehlermeldungen und Protokollauszüge ohne personenbezogene Daten, soweit möglich. Gewähren Sie PureHost Zugriff auf Ihre Installation, entscheiden Sie über Umfang und Dauer. Für diesen Zugriff gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 18 AT).
#§ 7 Fachliche Verantwortung
(1) Die Module sind Werkzeuge. Die fachliche und rechtliche Verantwortung für Ihre Buchführung, Rechnungsstellung und Forderungsverwaltung bleibt bei Ihnen. PureHost leistet keine Steuer- oder Rechtsberatung.
(2) Buchführung und GoBD. Sie sind für die ordnungsgemäße Buchführung, die Verfahrensdokumentation, die Unveränderbarkeit und die Aufbewahrung Ihrer Unterlagen in Ihrer Systemumgebung verantwortlich. Prüfen Sie Exporte, insbesondere den DATEV-Export, vor der Übernahme mit Ihrer Steuerberatung.
(3) E-Rechnung. PureHost schuldet, dass die Module E-Rechnungen in den Formaten XRechnung 3.0 und ZUGFeRD 2.2 (Profil EN 16931) erzeugen; spätere Versionen liefert PureHost mit Updates nach, soweit sie veröffentlicht sind. Ob und ab wann Sie zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet sind und ob die Rechnungsinhalte steuerlich zutreffen, prüfen Sie selbst.
(4) Mahnwesen und Inkasso. Sie legen Mahnstufen, Fristen, Gebühren und Texte fest und sind für deren Rechtmäßigkeit verantwortlich. Übergeben Sie Forderungen an ein Inkassounternehmen, schließen Sie den Vertrag mit diesem selbst und stellen sicher, dass Sie die Daten Ihrer Schuldner übermitteln dürfen.
(5) Lastschrift und Bankanbindung. Für SEPA-Lastschriften sind Sie verantwortlich für gültige Mandate, Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer, die rechtzeitige Vorabankündigung und die Bearbeitung von Rückgaben. Für die Bankanbindung per EBICS schließen Sie den Vertrag mit Ihrer Bank, verwalten Ihre Schlüssel und legen die Berechtigungen fest. Prüfen Sie Zahlungsdateien vor der Freigabe. Die Freigabe einer Zahlung oder Einreichung bei der Bank ist Ihre Entscheidung.
(6) KI-Funktionen. Für KI-Funktionen wählen Sie selbst einen KI-Anbieter und schließen mit ihm einen eigenen Vertrag, soweit erforderlich auch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Die Module übermitteln die dafür nötigen Daten direkt von Ihrem Server an diesen Anbieter. PureHost erhält diese Daten nicht; an PureHost geht nur der Lizenzabruf nach § 4. Ergebnisse der KI-Funktionen sind Vorschläge. Prüfen Sie sie, bevor Sie sie übernehmen.
(7) PureHost bleibt dafür verantwortlich, dass die Module so arbeiten, wie in der Leistungsbeschreibung und im Handbuch beschrieben.
#§ 8 Mängel
(1) Mängel melden Sie unverzüglich nach ihrer Entdeckung mit einer nachvollziehbaren Beschreibung in Textform.
(2) Abonnement-Lizenz. PureHost beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist durch ein Update, eine Umgehungslösung oder eine Anleitung. Ihr Recht zur Minderung und zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die verschuldensunabhängige Haftung gilt § 16 Abs. 5 AT.
(3) Dauerlizenz. PureHost leistet zunächst Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Version. Schlägt sie fehl, können Sie mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Verjährung gilt § 15 Abs. 3 AT.
(4) Schadensersatz wegen Mängeln richtet sich nach § 16 AT.
#§ 9 Haftung
(1) Es gilt § 16 AT.
(2) Für Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie Zahlungsdateien, Buchungsexporte, Mahnungen oder E-Rechnungen ohne die Prüfung nach § 7 freigeben, ist das bei der Bemessung eines Schadensersatzanspruchs als Mitverschulden zu berücksichtigen (§ 254 BGB). Die unbeschränkte Haftung nach § 16 Abs. 1 AT bleibt unberührt.
#§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Eine Abonnement-Lizenz läuft für den gewählten Abrechnungszeitraum und verlängert sich jeweils um diesen Zeitraum. Sie kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 12 AT) bleibt unberührt.
(2) Endet eine Abonnement-Lizenz, endet Ihr Nutzungsrecht. Die Module schalten in den eingeschränkten Betrieb nach § 4 Abs. 3. Ihre Daten bleiben in Ihrer Datenbank und können weiter gelesen und exportiert werden, damit Sie Ihre Aufbewahrungspflichten erfüllen können.
#§ 11 Verstöße gegen die Lizenz
(1) Nutzen Sie die Module über den lizenzierten Umfang hinaus, etwa in weiteren Installationen, können Sie die fehlende Lizenz zum aktuellen Preis des Moduls nachkaufen. PureHost kann für die Zeit der Übernutzung das übliche Entgelt verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(2) Bei einem erheblichen Verstoß, insbesondere bei Umgehung der Lizenzprüfung oder unerlaubter Weitergabe, kann PureHost den Vertrag nach Abmahnung in Textform aus wichtigem Grund kündigen (§ 12 AT). Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht.
#§ 12 Datenschutz
(1) Die Module verarbeiten die Daten Ihrer Kunden auf Ihrem Server in Ihrer Verantwortung. Ohne Zugriff von PureHost ist PureHost insoweit kein Auftragsverarbeiter.
(2) Greift PureHost auf Ihre Freigabe hin für Support oder Fehlerbehebung auf Ihre Installation zu, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 18 AT).
(3) Die Daten der Lizenzprüfung nach § 4 Abs. 1 verarbeitet PureHost als Verantwortlicher zur Vertragsdurchführung und zum Schutz vor Lizenzmissbrauch. Einzelheiten stehen in den Datenschutzhinweisen für Kunden.
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